Keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller
Wie viele Kfz-Rückrufe sind nach Einschätzung der Deutschen Bundesregierung primär auf Gründe der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes zurückzuführen?
Hohes Schutzniveau bezüglich der Sicherheit und Gesundheit von Personen
Im Jahre 2017 wurden keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller festgesetzt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/654) hervor. Laut der Antwort wurden zum Jahresende 2017 zwei Verfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, das sich mit dem Import von US-Fahrzeugen befasst.
"Da es sich um laufende Verfahren handelt, können weitergehende Informationen nicht genannt werden", schreibt die Regierung, die in der Vorlage auf 44 Seiten die im Jahr 2017 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes erfolgten Rückrufe von Autos, Lastkraftwagen, Bussen und Motorrädern auflistet.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Rückrufe von Autos, Lastkraftwagen, Bussen und Motorrädern erfolgen häufig, weil die Verkehrssicherheit nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet ist. In der Regel geschehen sicherheitsbedingte Rückrufe freiwillig mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau bezüglich der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 04.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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