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Verbraucherinformationsgesetz zügig reformieren


Verbraucherinformationsgesetz auf alle Produkte und Dienstleistungen ausweiten
Behörden sollen verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veröffentlichen


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(14.07.10) - Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll breiter als bisher angewendet werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/2116), in dem sie von der Deutschen Bundesregierung verlangt, den Anwendungsbereich des Gesetzes über den Geltungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und des Weingesetzes hinaus auf alle Produkte und Dienstleistungen auszuweiten.

Darüber hinaus sollen Behörden verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veröffentlichen, fordern die Parlamentarier. Behördeninformationen müssten im Internet für den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfügbar sein, heißt es weiter.

Zudem solle das "Smiley-System" eingeführt werden und ausdrücklich geregelt werden, “das heißt das die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle für den Verbraucher sichtbar am Eingang eines Lebensmittelbetriebes mittels eines Smileys dokumentiert wird", schreibt die Fraktion.

Nachdem die Evaluation des Gesetzes nun vorliege sei zwar festzustellen, dass die ersten Behörden anfingen, von sich aus Informationen ins Netz zu stellen und auf Anfrage von Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen veröffentlicht würden, heißt es in der Begründung. "Trotzdem ist das Ziel des Gesetzes, mehr Transparenz und einen leichteren Zugang zu Verbraucherinformationen zu ermöglichen, verfehlt worden", schreiben die Parlamentarier. (Deutscher Bundestag: ra)

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Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts VIG sei "kein Gesetz zur Gefahrenabwehr"