Mobiltelefone und Verwertung von Altgeräten


Bündnis 90/Die Grünen wollen zehn Euro Pfand auf Handys und Smartphones
Geplantes, künstliches Veraltern von Handys und Smartphones widerspreche dem prioritären Ziel der Abfallvermeidung

(26.03.12) - Die Sammlung und Weiterverwertung von nicht mehr benötigten Geräten der Informationstechnologie und von Kommunikationsgeräten (ITK-Geräte) soll unter anderem durch ein Pfandsystem für Mobiltelefone und Smartphones verbessert werden. Außerdem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei der Produktion der Geräte und bei der Verwertung von Altgeräten dem Ziel der Ressourceneffizienz besser Rechnung getragen wird, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8899).

Dafür soll es ein verbessertes System der haushaltsnahen sortenreinen Sammlung von Geräten und eine Rücknahmepflicht geben. Damit soll eine Entsorgung über den Hausmüll und der damit verbundene Verlust an Rohstoffen verhindert werden. Außerdem soll die Bundesregierung für eine zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie) sorgen. "Aufgrund der besonderen Herausforderung muss diese Rücknahmepflicht für alle ITK-Altgeräte aus Privathaushalten gelten, unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe", heißt es in dem Antrag, in dem sich die Fraktion aber andererseits für Ausnahmen für kleine Händler ausspricht, um Belastungen für den Mittelstand zu vermeiden.

Um die Verbraucher zur Rückgabe alter Geräte zu bewegen, soll gemeinsam mit Handel und Industrie ein "zielführendes und effizientes Pfandsystem" für Mobiltelefone und Smartphones entwickelt und eingeführt werden. Als mögliche Pfandgebühr werden zehn Euro genannt. Falls das System bei Mobiltelefonen und Smartphones erfolgreich sein sollte, soll es auf weitere ITK-Produktgruppen wie Laptops, Netbooks, Tabletcomputer und Spielekonsolen ausgeweitet werden.

Die Fraktion schreibt, dass sich die Partizipations- und Informationsmöglichkeiten der Bürger durch neue Produktgruppen wie Tabletcomputer erhöht hätten. Gleichzeitig nehme aber die Zahl der nicht mehr benötigten Geräte zu. Außerdem gebe es immer mehr Berichte über das geplante, künstliche Veraltern (Obsoleszenz) von Geräten. Dies widerspreche dem prioritären Ziel der Abfallvermeidung. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Bitkom gegen ein bürokratisches Pfandsystem


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen