Transparency International wird gefördert


Transparency International Deutschland erhielt seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutschen Bundesregierung
Die Bundesagentur für Arbeit ist seit 2005, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit 2000, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft seit 1997 und die KfW Bankengruppe seit 1999 Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V.



Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland hat seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutsche Bundesregierung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/10904) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10471) hervor. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Bekämpfung von Korruption in Südosteuropa und im Kosovo. Gefördert wurde zum Beispiel auch ein Projekt zur Stärkung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität im Bereich Governance der Klimafinanzierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Transparency International Deutschland e. V. wurde 1993 in Berlin gegründet. Der Verein fungiert als deutsches "Chapter" des Dachverbandes Transparency International, der seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat. Die Bekämpfung und Eindämmung von Korruption sind dabei die Hauptziele des Vereins. Nach eigenen
Angaben gehören Transparency International Deutschland aktuell 1 200 Mitglieder an. Organisatorisch gliedert sich der Verein in derzeit 13 Regionalgruppen. Die Entwicklung von Standpunkten und politischen Forderungen erfolgt in insgesamt 16 Arbeitsgruppen.

Mit dem "Arbeitskreis Korruptionsforschung" steht zudem ein Forum zum Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachrichtungen zur Verfügung. Dem Arbeitskreis angeschlossen sind auch ein "Netzwerk junger KorruptionswissenschaflerInnen" sowie ein "Netzwerk von Promovierenden". Mit einer Skizze der deutschen Forschungslandschaft zum Thema Korruption wurde ein erster Versuch unternommen, einen systematischen Überblick zum aktuellen Forschungsstand zu erarbeiten. Hieraus lassen sich auch Rückschlüsse auf Möglichkeiten für weitere Projekte ziehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 28.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen