Transparency International wird gefördert
Transparency International Deutschland erhielt seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutschen Bundesregierung
Die Bundesagentur für Arbeit ist seit 2005, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit 2000, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft seit 1997 und die KfW Bankengruppe seit 1999 Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V.
Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland hat seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutsche Bundesregierung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/10904) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10471) hervor. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Bekämpfung von Korruption in Südosteuropa und im Kosovo. Gefördert wurde zum Beispiel auch ein Projekt zur Stärkung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität im Bereich Governance der Klimafinanzierung.
Vorbemerkung der Fragesteller
Transparency International Deutschland e. V. wurde 1993 in Berlin gegründet. Der Verein fungiert als deutsches "Chapter" des Dachverbandes Transparency International, der seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat. Die Bekämpfung und Eindämmung von Korruption sind dabei die Hauptziele des Vereins. Nach eigenen
Angaben gehören Transparency International Deutschland aktuell 1 200 Mitglieder an. Organisatorisch gliedert sich der Verein in derzeit 13 Regionalgruppen. Die Entwicklung von Standpunkten und politischen Forderungen erfolgt in insgesamt 16 Arbeitsgruppen.
Mit dem "Arbeitskreis Korruptionsforschung" steht zudem ein Forum zum Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachrichtungen zur Verfügung. Dem Arbeitskreis angeschlossen sind auch ein "Netzwerk junger KorruptionswissenschaflerInnen" sowie ein "Netzwerk von Promovierenden". Mit einer Skizze der deutschen Forschungslandschaft zum Thema Korruption wurde ein erster Versuch unternommen, einen systematischen Überblick zum aktuellen Forschungsstand zu erarbeiten. Hieraus lassen sich auch Rückschlüsse auf Möglichkeiten für weitere Projekte ziehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 28.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.