Einfache Melderegisterauskunft
Bundesmeldegesetz: Linke hält einen unbegründeten Auskunftsanspruch für einen Anachronismus
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will eine Änderung des Melderechts zu initiieren mit dem Ziel, Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, besser zu schützen
Die "einfache Melderegisterauskunft" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15923). Darin schreibt die Fraktion, dass die einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 des Bundesmeldegesetzes es jedem erlaube, Auskunft zu bestimmten Daten anderer Personen, einschließlich deren derzeitiger Anschriften, zu erlangen. Voraussetzung hierfür sei lediglich, "dass die Auskunft verlangende Person die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig angeben kann und erklärt, die Daten nicht zu Werbezwecken oder Adresshandel zu verwenden". Eine Begründung, zu welchem Zweck die Daten begehrt werden, sei nicht erforderlich.
"Angesichts aktueller Bedrohungen von politisch oder sozial engagierten Personen durch die rechtsextreme Szene" erscheint der Fraktion diese Rechtslage laut Vorlage "dringend überarbeitungsbedürftig". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Regelungen zur Meldeauskunft im Bundesmeldegesetz beurteilt und inwieweit sie derzeit erwägt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
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