Die meisten Händler kommen ihrer Obhutspflicht schon aus ureigenen Interessen längst nach Dort, wo sich die Weiterverwendung aus Kostengründen nicht lohnt, könnten wirtschaftliche Anreize einen viel größeren Effekt entfalten als bürokratische Berichtspflichten
Das Bundeskabinett hat das Gesetz gegen Retouren-Vernichtung verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Umweltschutz und Digitalisierung sind bestimmende Themen unserer Zeit. Alle müssen etwas dafür tun, um Retouren zu vermeiden und unvermeidbare Retouren umweltverträglich zu handhaben: die Shop-Betreiber durch möglichst authentische und aussagekräftige Produktbeschreibungen und die Verbraucher durch ein bewusstes Einkaufsverhalten. Laut einer Bitkom-Studie zum Online-Handel schicken 57 Prozent der Online-Shopper aufgrund der Debatte um den Klimawandel weniger Waren wieder an den Händler zurück.
Viele Online-Händler leisten ihren Beitrag. Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit streben sie an, so viele retournierte Artikel wie möglich wieder in den Verkauf zu bringen. Für sie bedeuten Retouren einen entgangenen Umsatz und zusätzliche Personal- und Prozesskosten. Wann immer es möglich ist, werden zurückgeschickte Artikel neu verpackt und neu gelistet. Die meisten Händler kommen ihrer Obhutspflicht schon aus ureigenen Interessen längst nach.
Dort, wo sich die Weiterverwendung aus Kostengründen nicht lohnt, könnten wirtschaftliche Anreize einen viel größeren Effekt entfalten als bürokratische Berichtspflichten: So könnte etwa das Spenden retournierter Waren für die Händler deutlich attraktiver gestaltet werden. Heute ist die Spende eines nicht wiederverkaufsfähigen Non-Food-Artikels teurer als seine Vernichtung, da eine solche Spende der Umsatzsteuer unterliegt. Wenn es die Bundesregierung mit der Nachhaltigkeit im Handel ernst meint, sollte die Umsatzsteuer für diese Spenden schnell abgeschafft werden."
Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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