Rechtssicherheit für Händler & Plattformbetreiber


Bitkom zum BGH-Urteil zur Haftung für Kundenbewertungen im Internet
Ob ein Meinungsbild in den Bewertungen positiv oder negativ ausfällt, liegt nicht in der Hand des Verkäufers – sondern einzig und allein in der der Kunden



Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Händler nicht für den Inhalt von Kundenbewertungen haftbar sind. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Der BGH hat mit seinem Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt und zugleich Vielfalt und Aussagekraft von Bewertungen gesichert. Transparente und unabhängige Bewertungen, die auf subjektiven Eindrücken und Erfahrungswerten beruhen, sind für Kunden mit die wichtigste Hilfe beim Online-Einkauf. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Online-Shopper Bewertungen lesen, bevor sie sich entscheiden. Viele Plattformen filtern bereits gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen heraus. Weitere Eingriffe oder das Löschen einzelner Bewertungen, etwa durch Verkäufer oder Plattformbetreiber, würden Transparenz und Unabhängigkeit von Kundenbewertung insgesamt beschädigen. Kundenbewertungen sind keine Werbung – sie sind Abbild zahlloser unabhängiger Meinungen, die Kunden zu einem Produkt mitgeteilt haben. Ob dieses Meinungsbild in den Bewertungen positiv oder negativ ausfällt, liegt nicht in der Hand des Verkäufers – sondern einzig und allein in der der Kunden. Es ist gut, dass der BGH dies heute in seinem Urteil klargestellt hat."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 07.05.20

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