Bitkom zur europäischen Daten- und KI-Strategie


EU plant Regulierung von sogenannten "Hochrisiko-Anwendungen"
Im Bereich der KI-Regulierung sollte die EU nur einzelne Anwendungsszenarien in den Blick nehmen, nicht die Technologie als solche



Die EU-Kommission hat eine europäische Datenstrategie und eine Strategie zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Europa braucht eine in sich konsistente, hoch ambitionierte Daten- und KI-Strategie. Sie bildet die Basis der künftigen Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung, von Gesundheits- und Bildungswesen. Die in Brüssel vorgestellte europäische Daten- und KI-Strategie formuliert die richtigen Ziele, es fehlen aber die notwendigen Maßnahmen. Es genügt nicht zu sagen, was man erreichen will, man muss auch sagen, wie man es erreichen will. Mit ein paar Forschungszentren hier und einigen Fördermillionen da ist es nicht getan."

Berg sagte weiter: "Die bisherigen Widersprüche zwischen einer nach vorne gerichteten KI- und einer rückwärtsgerichteten Datenpolitik hat die Europäische Kommission heute fortgeschrieben und nicht aufgelöst. Es wurde die Chance verpasst, klar zu machen, wie eine neue Balance zwischen einer verantwortungsvollen Nutzung von Daten und dem Schutz von Privatsphäre aussehen kann.

Europa steht am Scheideweg. Wir können mutig sein, unsere Datenschätze verantwortungsvoll nutzen und Künstliche Intelligenz zu einer europäischen Schlüsseltechnologie machen – oder wir steigen auf die Bremse, mauern uns ein und entkoppeln uns von den globalen Entwicklungen.

Die EU-Kommission beschreitet einen richtigen Weg, indem sie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von KI in den Mittelpunkt rückt, Daten und KI zusammen denkt und eine bessere Datennutzung ermöglichen will. Die vorgeschlagenen Data Spaces sind dabei ein möglicher Beitrag. Für die vorgeschlagenen Forschungs- und Experimentierräume sowie für den Ausbau von Know-how in Behörden und Unternehmen braucht es zusätzlich ein ehrgeiziges Programm, das den frühen Bildungsbereich genauso in den Blick nimmt wie den Ausbau von Digital-Literacy-Aktivitäten.

Im Bereich der KI-Regulierung sollte die EU nur einzelne Anwendungsszenarien in den Blick nehmen, nicht die Technologie als solche. Wer von vornherein den Einsatz von Algorithmen verbieten will, die nicht nach sogenannten europäischen Regeln und Werten entwickelt oder mit auf diese Weise erhobenen Daten trainiert wurden, begibt sie sich auf einen protektionistischen Holzweg. Das gleiche gilt für internationale Datenströme. Der globale Datenaustausch ist ein Grundpfeiler der Digitalisierung und jeder Lokalisierungszwang hätte negative Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Bereits heute wird der Einsatz von KI durch geltende Gesetze und Regelungen wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung oder Antidiskriminierungsregeln begrenzt. Deshalb brauchen wir digitale Kompetenz in den zuständigen Behörden und um KI ergänzte Qualitätsstandards, wie zum Beispiel in der Medizingerätezulassung, und keine neue KI-Behörde. KI-Systeme sind nicht perfekt, sie liefern aber dennoch häufig bessere Ergebnisse als der Mensch. Es besteht die Gefahr, dass die von der EU geplante Regulierung von sogenannten "Hochrisiko-Anwendungen" bei KI über das Ziel hinausschießt, wenn nicht sehr klare Kriterien definiert werden, welcher eng begrenzte Bereich von Anwendungen unter eine solche Kontrolle fallen soll. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch Rechtsunsicherheit digitale Innovationen in Europa ausgebremst werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 07.05.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen