Deutsche Kreditwirtschaft: Längere Übergangsfrist für kritische Referenzwerte war notwendig Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen im Markt bislang nicht möglich
Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben entschieden, die Übergangsfrist für so genannte kritische Referenzwerte (Benchmarks) bis Ende 2021 zu verlängern. Hiermit wird ein zentrales Anliegen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aufgegriffen. Die Entscheidung ist laut Bundesverband deutscher Banken e.V. sehr zu begrüßen, denn der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen war erheblich zu kurz. Die Anbieter kritischer Referenzwerte konnten die Arbeiten an der methodischen Herleitung noch nicht abschließen.
Daher ist eine Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen im Markt bislang nicht möglich. Die nunmehr eingeräumte Verlängerung um zwei weitere Jahre verschafft die dringend benötigte Zeit, um kritische Referenzwerte auf die neuen Anforderungen umzustellen und im europäischen Markt zu etablieren.
Für den deutschen Markt sind die Referenzzinssätze EONIA und EURIBOR besonders relevant. Sie werden in weiten Teilen der Finanzwirtschaft eingesetzt und dienen unter anderem als Bezugsgrundlage bei (langfristigen) Wohn-Immobilienfinanzierungen sowie bei (Derivate-) Geschäften, um etwa Währungsrisiken oder Rohstoffpreise abzusichern. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 09.03.19 Newsletterlauf: 08.04.19
Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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