Gewerkschaft der Polizei fordert: Hände weg vom Gewaltmonopol des Staates Durch Einsparungen in Personalbereich ziehe sich der Staat indirekt immer mehr auch von seinen Sicherheitsaufgaben zurück
(19.07.11) - Das Gewaltmonopol und der Strafverfolgungsanspruch des Staates dürfen nach Worten des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, nicht durch die private Sicherheitsindustrie gefährdet werden. Auf einer Fachtagung seiner Organisation in Zusammenarbeit mit dem "Behördenspiegel" sagte Witthaut: "Durch Einsparungen in Personalbereich zieht sich der Staat indirekt immer mehr auch von seinen Sicherheitsaufgaben zurück. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen mit zunehmender Sorge, wie insbesondere bei der Wirtschaftskriminalität Aufklärung, Verfolgung und Strafbewehrung den staatlichen Institutionen durch private Sicherheitsunternehmen aus den Händen gleiten."
Auch bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Alltag spiele die private Sicherheit eine immer größere Rolle.
Witthaut: "Es gibt viele positive Fälle einer funktionierenden Kooperation, aber wir verhehlen nicht, dass auch die aus der Not, der Personalnot bei der Polizei, entstanden sind und entstehen. Witthaut würdigte die Bemühungen des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) um die rechtliche und praktische Qualifizierung seiner Mitgliedsunternehmen.
Witthaut: "Es gibt aber auch eine große Grauzone von Unternehmen, die Sicherheitskräfte beschäftigen, deren Aussehen, Auftreten und Leumund zweifelhaft sind."
Unbeirrt bleibe die GdP daher bei ihrem Standpunkt, dass privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum keine polizeilichen Befugnisse übertragen werden.
Witthaut: "In das hohe Gut der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger darf nur die Polizei eingreifen. Private Sicherheitskräfte haben im öffentlichen Raum keine anderen Rechte als jeder andere Bürger auch."
Problematisch sei allerdings, dass der öffentliche Raum ebenfalls zunehmend privatisiert würde, wie zum Beispiel immer größer werdende Einkaufzentren zeigten. Viele Bürger wissen gar nicht, dass dort jemand ein Hausrecht hat und dass dort ihre bürgerlichen Rechte und Freiheiten erheblich eingeschränkt sind. (GdP: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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