Siemens reicht Klage gegen zwei ehemalige Vorstände ein Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt
(28.01.09) - Die Siemens AG hat gegen die zwei ehemaligen Vorstände Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger Schadensersatzklage am Landgericht München eingereicht. Von seinem früheren Finanzvorstand Neubürger fordert das Unternehmen 15 Millionen Euro und von dem damals für den Telekommunikationsbereich zuständigen Ganswindt fünf Millionen Euro.
Schon im September 2009 hatte der Aufsichtsrat der Siemens AG beschlossen, gegen frühere Organmitglieder, mit denen keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, Klage zu erheben.
Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt. Über die Annahme dieser Vergleiche wird die Hauptversammlung des Unternehmens am 26. Januar 2010 entscheiden. Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG hat den vorgeschlagenen Vergleichen zwischen dem Unternehmen und neun ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zugestimmt. Die Anteilseigner bewilligten auch die Einigung mit den Versicherern der Unternehmensleiter-Haftpflichtpolice (D&O). Sie werden an Siemens im Zusammenhang mit den Schäden bis zu 100 Mio. Euro leisten. Zudem billigten die Aktionäre das geltende Vergütungssystem für den Vorstand und entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009. Die Hauptversammlung bestätigte auch den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat von 1,60 Euro pro Aktie. Die Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten kam mit großer Mehrheit zustande.
Das Unternehmen hatte im Zusammenhang mit illegalen Geschäftspraktiken im ausländischen Geschäftsverkehr Vergleiche mit den folgenden Personen erzielt: Johannes Feldmayer, Klaus Kleinfeld, Edward G. Krubasik, Rudi Lamprecht, Jürgen Radomski und Uriel Sharef, Klaus Wucherer, dem früheren Vorsitzenden des Vorstands und des Aufsichtsrats Heinrich von Pierer und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Karl Hermann Baumann. (Siemens: ra)
Siemens: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.
Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.
Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.
mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen