Siemens-Skandal: Klage und Vergleiche


Siemens reicht Klage gegen zwei ehemalige Vorstände ein
Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt


(28.01.09) - Die Siemens AG hat gegen die zwei ehemaligen Vorstände Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger Schadensersatzklage am Landgericht München eingereicht. Von seinem früheren Finanzvorstand Neubürger fordert das Unternehmen 15 Millionen Euro und von dem damals für den Telekommunikationsbereich zuständigen Ganswindt fünf Millionen Euro.

Schon im September 2009 hatte der Aufsichtsrat der Siemens AG beschlossen, gegen frühere Organmitglieder, mit denen keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, Klage zu erheben.

Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt. Über die Annahme dieser Vergleiche wird die Hauptversammlung des Unternehmens am 26. Januar 2010 entscheiden. Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG hat den vorgeschlagenen Vergleichen zwischen dem Unternehmen und neun ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zugestimmt. Die Anteilseigner bewilligten auch die Einigung mit den Versicherern der Unternehmensleiter-Haftpflichtpolice (D&O). Sie werden an Siemens im Zusammenhang mit den Schäden bis zu 100 Mio. Euro leisten. Zudem billigten die Aktionäre das geltende Vergütungssystem für den Vorstand und entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009. Die Hauptversammlung bestätigte auch den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat von 1,60 Euro pro Aktie. Die Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten kam mit großer Mehrheit zustande.

Das Unternehmen hatte im Zusammenhang mit illegalen Geschäftspraktiken im ausländischen Geschäftsverkehr Vergleiche mit den folgenden Personen erzielt: Johannes Feldmayer, Klaus Kleinfeld, Edward G. Krubasik, Rudi Lamprecht, Jürgen Radomski und Uriel Sharef, Klaus Wucherer, dem früheren Vorsitzenden des Vorstands und des Aufsichtsrats Heinrich von Pierer und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Karl Hermann Baumann. (Siemens: ra)

Siemens: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen