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Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten


Veröffentlichungspflichten: Mitglieder des Bundestages erwirtschaften über 5,8 Mio Euro durch Nebentätigkeiten
Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten


(29.1107) - Die deducto GmbH, Spezialistin für Datenanalyse und Risikomanagement, gab aus ihrer Studie "Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten" die ersten Ergebnisse bekannt. Die Studie basiert auf den veröffentlichten Angaben der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages auf den Webseiten des Bundestages unter www.bundestag.de. Der Stand der Angaben ist der 30. September 2007.

Die Veröffentlichungspflichten sind in dem vom 18. Oktober 2005 geänderten Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften begründet. Für die Berechnungen der Ergebnisse finden die Angaben aus §3 Veröffentlichungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ihre strikte Anwendung. Die Ergebnisse sind sehr restriktiv zu betrachten, da für die jeweilige Stufe nur der niedrigste Wert angesetzt wurde. (Stufe 1 1.000 Euro - 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und Stufe 3 über 7.000 Euro).

Ergebnisse:
In 2005 gaben 38 Abgeordnete Nebeneinkünfte mit einem Jahresgesamtwert von über 447.000Euro an, in 2006 60 Abgeordnete mit einem Jahresgesamtwert von über 1,4 Mio. und im Jahr 2007 bis zum 30.09.2007 142 mit einem Jahresgesamtwert von über 5,8 Mio.

Nach Anzahl der Abgeordneten mit veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünften entspricht dies einer Steigerung von 2005 zu 2006 um 157 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals um 240 Prozent.

Nach Wert beträgt die Steigerungsrate vom Jahr 2005 zu 2006 sogar über 328 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals über 398 Prozent.

Neben dem Bundestagsmandat geben für das Jahr 2007 insgesamt 533 Bundestagsabgeordnete an Nebentätigkeiten auszuüben (entgeltlich wie auch unentgeltlich).

Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten

Marco Geuer, Leiter Datenanalyse deducto GmbH und verantwortlich für die Studie erklärte: "Wir als Spezialisten für Datenanalyse sehen unsere Aufgabe darin, Daten für die sichere Entscheidungsfindung adressatenorientiert aufzubereiten. Hierbei werden die Datentöpfe zuerst auf mögliche Schwächen hinsichtlich der Datenqualität und deren Auswirkung auf gesetzliche Mindestanforderungen sowie den betrieblichen Anforderungen überprüft. Unser standardisiertes Vorgehensmodell in Verbindung mit der Datenanalysesoftware InfoZoom liefern wir reproduzierbare und somit transparente Ergebnisse für zeitnahe und treffsichere Entscheidungen."

"Die vorliegende Studie zeigt, dass es unter Umständen einen zusätzlichen Aufwand bedeutet aus Daten sogenannte Informationen aufzubereiten. Offenbar reicht es in weiten Teilen nicht aus, dass Daten irgendwie vorhanden sind und veröffentlicht werden. Auch wenn im zugrunde liegenden Beispiel ein Gesetz einen bestimmten Adressatenkreis dazu zwingt bestimmte Angaben zu machen, hat der Zwang zur Veröffentlichung von Art und Umfang der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten nicht gleichermaßen zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt. Das Gegenteil ist der Fall.

Zwar liegen Angaben zu jedem Abgeordneten einzeln öffentlich zugänglich vor, aber die Art und Weise der offiziellen Veröffentlichung gestattet dem geneigten Leser praktisch keinen Überblick über den tatsächlichen Inhalt. Die Ausarbeitung einer Studie zum Zwecke der übersichtlichen Darstellung der Angaben und deren Analyse anhand der gesetzlichen Vorschriften zeigt die Möglichkeit auf diese Angaben neu zu interpretieren", unterstreicht Bodo Bruder, Geschäftsführer dedcuto GmbH.

deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen. Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.

Gegenstand der Analysen ist der Abgleich zwischen den gesetzlichen Vorschriften wie AO, GDPdU, KonTraG sowie SOX für Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und den gelebten Verfahren. Ziel ist die Identifikation der erforderlichen und der möglichen Handlungsalternativen für die aufwandsminimale Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Bereitstellung von maschinell auswertbaren Daten für Risikoerkennung und Bewertung sowie steuerliche Außenprüfungen und der Aufbau von administrationsarmen 0rganisationsmodellen. (deducto: ra)

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(29.1107) - Die deducto GmbH, Spezialistin für Datenanalyse und Risikomanagement, gab aus ihrer Studie "Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten" die ersten Ergebnisse bekannt. Die Studie basiert auf den veröffentlichten Angaben der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages auf den Webseiten des Bundestages unter www.bundestag.de. Der Stand der Angaben ist der 30. September 2007.

Die Veröffentlichungspflichten sind in dem vom 18. Oktober 2005 geänderten Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften begründet. Für die Berechnungen der Ergebnisse finden die Angaben aus §3 Veröffentlichungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ihre strikte Anwendung. Die Ergebnisse sind sehr restriktiv zu betrachten, da für die jeweilige Stufe nur der niedrigste Wert angesetzt wurde. (Stufe 1 1.000 Euro - 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und Stufe 3 über 7.000 Euro).

Ergebnisse:
In 2005 gaben 38 Abgeordnete Nebeneinkünfte mit einem Jahresgesamtwert von über 447.000Euro an, in 2006 60 Abgeordnete mit einem Jahresgesamtwert von über 1,4 Mio. und im Jahr 2007 bis zum 30.09.2007 142 mit einem Jahresgesamtwert von über 5,8 Mio.

Nach Anzahl der Abgeordneten mit veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünften entspricht dies einer Steigerung von 2005 zu 2006 um 157 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals um 240 Prozent.

Nach Wert beträgt die Steigerungsrate vom Jahr 2005 zu 2006 sogar über 328 Prozent und von 2006 zu 2007 nochmals über 398 Prozent.

Neben dem Bundestagsmandat geben für das Jahr 2007 insgesamt 533 Bundestagsabgeordnete an Nebentätigkeiten auszuüben (entgeltlich wie auch unentgeltlich).

Zählt man für das Jahr 2007 alle Nebentätigkeiten zusammen, so ergibt dies einen Durchschnitt von fast vier Nebentätigkeiten pro Abgeordneten auf der Basis von 613 Abgeordneten

Marco Geuer, Leiter Datenanalyse deducto GmbH und verantwortlich für die Studie erklärte: "Wir als Spezialisten für Datenanalyse sehen unsere Aufgabe darin, Daten für die sichere Entscheidungsfindung adressatenorientiert aufzubereiten. Hierbei werden die Datentöpfe zuerst auf mögliche Schwächen hinsichtlich der Datenqualität und deren Auswirkung auf gesetzliche Mindestanforderungen sowie den betrieblichen Anforderungen überprüft. Unser standardisiertes Vorgehensmodell in Verbindung mit der Datenanalysesoftware InfoZoom liefern wir reproduzierbare und somit transparente Ergebnisse für zeitnahe und treffsichere Entscheidungen."

"Die vorliegende Studie zeigt, dass es unter Umständen einen zusätzlichen Aufwand bedeutet aus Daten sogenannte Informationen aufzubereiten. Offenbar reicht es in weiten Teilen nicht aus, dass Daten irgendwie vorhanden sind und veröffentlicht werden. Auch wenn im zugrunde liegenden Beispiel ein Gesetz einen bestimmten Adressatenkreis dazu zwingt bestimmte Angaben zu machen, hat der Zwang zur Veröffentlichung von Art und Umfang der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten nicht gleichermaßen zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt. Das Gegenteil ist der Fall.

Zwar liegen Angaben zu jedem Abgeordneten einzeln öffentlich zugänglich vor, aber die Art und Weise der offiziellen Veröffentlichung gestattet dem geneigten Leser praktisch keinen Überblick über den tatsächlichen Inhalt. Die Ausarbeitung einer Studie zum Zwecke der übersichtlichen Darstellung der Angaben und deren Analyse anhand der gesetzlichen Vorschriften zeigt die Möglichkeit auf diese Angaben neu zu interpretieren", unterstreicht Bodo Bruder, Geschäftsführer dedcuto GmbH.

deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen. Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.

Gegenstand der Analysen ist der Abgleich zwischen den gesetzlichen Vorschriften wie AO, GDPdU, KonTraG sowie SOX für Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und den gelebten Verfahren. Ziel ist die Identifikation der erforderlichen und der möglichen Handlungsalternativen für die aufwandsminimale Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Bereitstellung von maschinell auswertbaren Daten für Risikoerkennung und Bewertung sowie steuerliche Außenprüfungen und der Aufbau von administrationsarmen 0rganisationsmodellen. (deducto: ra)

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    Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.

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    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

  • Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht

    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

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    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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