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Governance, Risk & Compliance Management
















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Meldungen aus der Cloud- und SaaS-Welt


Cloud Computing, Software-as-a-Service, Outsourcing, Managed Services:
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Corporate Compliance Zeitschrift


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.
Die dunkelblauen Hefte der CCZ richten sich an alle, die mit Corporate Compliance in Unternehmen befasst sind (Corporate Compliance-Beauftragte, Anti-Korruptions-Beauftragte etc.) sowie Rechtsanwälte und Juristen, die in diesem Bereich beratend tätig sind. Angesichts der Vielzahl zu beachtender Vorschriften sind Manager und Unternehmer heute einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Führungskräfte internationaler Firmen laufen zudem Gefahr, gegen ausländisches Recht zu verstoßen.
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Schwerpunkt: Die Zukunft der Archivierung

Wie man mit "Software-Defined Archiving" die Herausforderungen zukunftssicherer und rechtskonformer Datenarchivierung lösen und Geschäftsrisiken minimieren kann: Compliance-gerecht, flexibel, ohne Hardware-Abhängigkeiten.
Hier geht es zum Schwerpunkt

Schwerpunkt: Compliance mit der EU-DSGVO

EU-DSGVO umsetzen
EU-DSGVO umsetzen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der SAP-Anwender, Bild: DSAG

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen.

Laut Einschätzung von Gartner werden mehr als die Hälfte aller Unternehmen weltweit die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht einhalten können. Oftmals haben Organisationen laut IDG noch nicht mal Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO-Anforderungen erfüllen zu können. Vielfach hapert es schon am Vermögen, DSGVO-Anforderungen exakt definieren zu können und für das eigene Unternehmen umsetzbar zu machen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(4. Update)

Meldungen aus der Security- und Safety-Welt


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Auswirkungen der EuGH-Safe Harbor-Entscheidung

Der EuGH erklärte am 6. Oktober 2015 den Beschluss der EU-Kommission betreffend Safe Harbor vom 26.07.2000 (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für ungültig. Safe Harbor ist damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Übermittlung von Daten an Unternehmen in den USA.
Die nationalen Datenschutzbehörden müssen bei Beschwerden in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der Richtlinie 95/46/EG aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Sie sind dabei nicht an Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem jeweiligen Drittland gebunden.

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Recht und Compliance

Bundesgerichtshof

  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23), dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

  • Bundesgerichtshof zu "Mogelpackungen"

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 29. Mai 2024 - I ZR 43/23), dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht ("Mogelpackung"), wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist.

  • Widerrufsrecht ohne zeitliche Befristung

    Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 226/22), dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fernkommunikationsmittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener "Kauf- und Dienstleistungsverträge" über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist.

  • Verurteilung wegen Diebstahls

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Diebstahls mit Waffen in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, sowie Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.

  • Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt (Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 - Amazon), dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.

Bundesarbeitsgericht

  • (Gesundheits-)Daten betroffener Arbeitnehmer

    Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO* auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.

  • Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.

  • Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde.

  • Arbeitgeberin hat Wahl für nichtig gehalten

    Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer" Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

  • Arbeitsverhältnis & katholischen Kirche

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt.

Datenschutz und Compliance

  • Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern

    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

  • BfDI kann Einsichtsrechte einklagen

    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

Kartellrecht

  • 2023 rund 800 Fusionen geprüft

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat am 26. Juni 2024 den "Jahresbericht 2023/24" der Behörde vorgestellt. Andreas Mundt: "Wettbewerb ist und bleibt der Motor unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Wachstum und Wohlstand, aber vor allem auch Innovation sind davon abhängig, dass wir die Märkte offenhalten. Transformation und eine positive Entwicklung in zentralen Zukunftsfragen wie etwa Nachhaltigkeit oder KI kann nur gelingen, wenn die Unternehmen im fairen Wettbewerb miteinander um die besten Ideen ringen müssen. Gute Qualität zu angemessenen Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es nur in einem funktionierenden wettbewerblichen Umfeld geben."

  • Umstrukturierung der Fluggesellschaft SAS

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerbsvorgang im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS freigegeben. SAS befindet sich in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren nach dem US Bankruptcy Code.

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.


Schwerpunkt: IT-Sicherheit & Compliance

An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "IT-Sicherheit im Kontext von Compliance"

Recht

Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung gibt Auskunft zu Hawala-Banking

    Hawala-Banking ist in Deutschland "strukturell nicht erlaubnisfähig". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12069) auf eine Kleine Anfrage (20/11829) der CDU/CSU-Fraktion und verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof das Erbringen von solchen Finanzdienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis als Straftat kategorisiert.

  • Bundesnetzagentur als Datenkoordinator

    Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Durchführung und Umsetzung des EU-Data Acts vorzulegen. In einem Antrag (20/12103) fordern die Abgeordneten, zu klären, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist.

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

  • Grundsätzliches Ja zur Datenschutznovelle

    Zahlreiche Anregungen im Detail, aber überwiegend grundsätzliche Zustimmung: So lautete der Tenor bei einer Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10859) zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Ausschuss für Inneres und Heimat.

  • Rennen um die Fusion hat bereits begonnen

    In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben die sechs Sachverständigen für einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusionsforschung ausgesprochen. Das Atom-Gesetz könne nicht bei der Forschung und Entwicklung von Fusion angewendet werden, da von der neuen Technologie deutlich geringere Risiken als von der Kernspaltung ausgingen, erklärten die Expertinnen und Experten.

  • Ausschuss billigt Medizinforschungsgesetz

    Der Gesundheitsausschuss hat das Medizinforschungsgesetz der Bundesregierung (20/11561) mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten verständigten sich mehrheitlich auf 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Die Opposition votierte geschlossen gegen die Vorlage.

Compliance-Kiosk

Unser Zeitschriftenportfolio
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Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.

Die Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation - will Standards und Best Practices für das Compliance-Management setzen.

Die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis - adressiert als deutschsprachige Fachzeitschrift konsequent und direkt alle Corporate Governance-Organe der Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer.

Die Zeitschrift Interne Revision (ZIR) - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis vermittelt auf dem Gebiet der Internen Revision den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse.

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.


Fachbeiträge

Compliance Management

  • Datenqualität und Sanktionslistenabgleich

    Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie nach deutschem Gesetz zur Einhaltung von Richtlinien verpflichtet sind, die es untersagen, Geschäftsbeziehungen mit potentiellen oder tatsächlichen Terroristen zu unterhalten. Um Kundenstammdaten abzugleichen, stehen Unternehmen zahlreiche Softwareprodukte für Compliance-Management zur Verfügung, die vor den empfindlichen Strafen bei Nichteinhaltung schützen.

  • REACh-Daten im Griff?

    Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft. Rohstoffproduzenten, Chemikalienhersteller, Hersteller von Rezepturen und Formulierungen sind von dieser Verordnung genauso betroffen wie Importeure und Distributoren.

  • Compliance und IT Service Management

    Regierungsbehörden auf nationaler und übernationaler Ebene nutzen heute mehr denn je die Möglichkeiten der Gesetzgebung, um die Vorgehensweise von Unternehmen zu regulieren. Für Unternehmen, die ein effektives IT-Management anstreben, sind die Hürden höher denn je, denn es wird immer schwieriger, nach innen Kosteneinsparungen zu erzielen und gleichzeitig nach außen Servicequalität anzubieten.

  • Compliance Guide - eine praktische Anleitung

    Heute müssen Finanzdienstleister Sicherheitstechnologien und Produkte für das sichere Content-Management einsetzen, um die Einhaltung geltender Regelungen erreichen und sicherstellen zu können. Hierzu zählen in den USA etwa das Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA), Sarbanes-Oxley und das Gramm-Leach-Bliley Act (GLBA), in Deutschland die Datenschutzgesetze oder die Vorschriften der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Compliance Management unter REACh

    Zwar tritt die Europäische Chemikaliengesetzgebung (REACh) frühestens im April 2007 in Kraft, doch machen proaktive Marktteilnehmer bereits jetzt ihre Hausaufgaben. Sie führen durchgängige IT-Lösungen ein, um die geforderten Informationen Ressourcen schonend erschließen und weiterverarbeiten zu können. Im Brennpunkt der Entwicklungsarbeit stehen Projektmanagementsysteme, die den Registrierungsprozess teamübergreifend abbilden.

  • Nachhaltigkeit managen

    Da sich Energieversorger in der Regel schon lange Jahre mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen, haben viele Firmen bereits "selbstgestrickte" Lösungen im Einsatz. Diese leisten zwar recht gute Dienste, sind aber mit der Zeit technologisch veraltet oder stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Maximale Transparenz über interne Nachhaltigkeitsprozesse erzielt man mit Systemen, die Managern auf allen Ebenen sämtliche Nachhaltigkeits- und Compliance-Kennzahlen zur Verfügung stellen können.

  • Ganzheitliches IT-Lifecycle Management

    Mit einem außergewöhnlichen Projekt hat die WMC GmbH die hochrangige Jury, des in diesem Jahr erstmals vergebenen Hamburger Consulting Preises 2006, überzeugt: Ein einzuführendes "Ganzheitliche IT-Lifecycle Management" sollte die vorhandenen Daten aus unterschiedlichsten technischen und betriebswirtschaftlichen Systemen (SAP, Tivoli, Applikationsdatenbank) zusammenfassen und aufbereiten. Ziel war, den gesamten IT-Lifecycle der definierten Assets, von der Anforderung bis zur Entsorgung, abzubilden. Im Rahmen der Konzeption sollten für den Beschaffungsprozess Standards (Warenkorb) eingeführt werden. Im Hinblick auf Folgeprojekte, z.B. "Auditierung Sicherheitsmanagement nach ISO 27001", sollten wesentliche Informationen aus dem Risk- und Business-Continuity-Management im IT-LCM bzgl. der Risikoklassifikation der IT-Systeme abgebildet werden.

  • Erfüllung von Compliance-Aufgaben

    Compliance bezeichnet eine Managementaufgabe, deren Zweck die Einhaltung aller branchenübergreifenden (z.B.Sarbanes-Oxley Act), branchenspezifischen (Basel II) oder US-amerikanischen (OMB Circular A-123) bzw. nationalen Gesetze und Vorschriften ist. Organisationen sind verpflichtet, Compliance-Richtlinien, -prozeduren und -kontrollmaßnahmen zu definieren, zu überwachen und zu validieren, schnell Korrekturmaßnahmen zu treffen und kontinuierliche Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Compliance-Maßnahmen wirksam sind und die Auflagen an das Berichtswesen erfüllt werden.

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