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Bußgeld und Vorratsdatenspeicherung


Telekommunikationsgesetz: FDP will Bußgeldvorschrift erst ab 2010
Es gebe noch keine Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter, die die neuen Speicherungs- und Überwachungspflichten zu tragen hätten

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(19.11.08) - Bußgeldvorschriften im Telekommunikationsgesetz sollen erstmals ab 2010 und nicht bereits ab 2009 angewendet werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf zur "Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen" (16/10838).

In der Begründung führt die FDP-Fraktion an, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in zwei Eilentscheidungen Korrekturen an der Vorratsdatenspeicherung angemahnt und den Zugriff auf die Verbindungsdaten eingeschränkt habe. Es gebe noch keine Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter, die die neuen Speicherungs- und Überwachungspflichten zu tragen hätten.

Die Aufwendungen der Anbieter müssten angemessen kompensiert werden. Bislang gebe es keine Kompensationsregelung, aber andererseits Bußgeldvorschriften für den Fall, dass Unternehmen ihren ausgeweiteten Speicherungs- und Überwachungspflichten nicht nachkommen würden.

Es müssten auch noch technische und Sicherheitsstandards festgelegt werden. "Von den verpflichteten Unternehmen wird somit ab dem 1. Januar 2009 Rechtstreue verlangt und im Falle der Zuwiderhandlung Ahndung mit Geldbuße angedroht, ohne dass diesen die wesentlichen technischen Vorgaben überhaupt bekannt sind", heißt es in dem Entwurf. Daher sollten die Bußgeldvorschriften erst 2010 in Kraft treten. (Deutscher Bundestag: FDP: ra)

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