
Private IT: Bring Your Own Device (BYOD)
BYOD: Erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf
Überblick über verschiedene BYOD-Strategien unter Berücksichtigung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht möglicher Prüffelder für Revisoren
Mitglieder des DIIR-Arbeitskreises "IT-Revision"
(16.07.14) - Mit dem geplanten Einsatz privater IT-Geräte der Mitarbeiter für berufliche Zwecke im Unternehmen ("Bring your own device" – BYOD) entsteht im Schnittfeld von privater und geschäftlicher Nutzung für das Unternehmen erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf. Allein aus datenschutz- und arbeitsrechtlichen Anforderungen empfiehlt es sich, die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und den Mitarbeitern sowohl in einer Nutzungsvereinbarung als auch im Sicherheitskonzept zu regeln. Für den Revisor wird ein Prüfungskonzept vorgestellt, das in den unterschiedlichen Prüfungsfeldern insbesondere die unternehmensspezifische Organisation zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen abfragt.
Die folgende Ausarbeitung einen Überblick über verschiedene BYOD-Strategien unter Berücksichtigung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht möglicher Prüffelder für Revisoren.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2014, Seite 122 bis 130) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [41 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [39 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>