16.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert von der Deutschen Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein verfassungskonformes Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung
Mit den Marken "Diomed" und "proCompliance" gehört die Thieme Compliance GmbH, eine Tochter der Thieme Verlagsgruppe, zu den größten Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung


16.09.14 - Ciber realisiert Upgrade auf "SAP CRM 7.0" bei Thieme Compliance
Mit den Marken "Diomed" und "proCompliance" gehört die Thieme Compliance GmbH, eine Tochter der Thieme Verlagsgruppe, zu den größten Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung. Das Unternehmen versorgt Kliniken und Praxen mit Patientenaufklärungsbögen in Printform und als Softwarelösung sowie mit videoassistierter Patientenaufklärung. Vor zwei Jahren stellte Thieme die Medienprozesse vollständig auf SAP um. Ziel war es, eine optimale Bereitstellung von Patientenaufklärungsbögen für Kliniken und Praxen zu gewährleisten und mit einer einheitlichen Lösung für den Print- und Digitalbereich Qualität und Effizienz in der Abwicklung zu erhöhen.
Um die Prozesse und den Kundenservice noch weiter zu optimieren, wurde auf die neueste SAP-Version umgestellt. Das Upgrade von SAP CRM 5.0 auf SAP CRM 7.0 EHP3 und die damit verbundene Verfügbarkeit der neuen intuitiven Benutzeroberfläche, das Web-UI, erfolgte wie schon beim Einführungsprojekt durch die SAP-Spezialisten von Ciber Deutschland.

16.09.14 - Piratenpartei gegen Meldepflicht für Prostituierte: Sexarbeit als Erwerbsarbeit gleichstellen
Im Herbst soll das neue Prostitutionsgesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz sieht unter anderem eine gesetzliche Meldepflicht für Prostituierte vor. Weiterhin sollen auch Prostitutionsstätten dazu verpflichtet werden, Listen der bei ihnen tätigen Sexarbeiter/innen zu führen. Die Piratenpartei sieht in dem Vorhaben einen Verstoß gegen wesentliche Grundrechte der Mitglieder einer ganzen Berufsgruppe und fordert die sofortige Streichung jeglicher Meldepflicht und Zwangslistung von Sexarbeiter/innen aus dem Gesetzesentwurf. Stattdessen fordern sie die Anerkennung von Prostitution als Erwerbsarbeit und eine vollständige rechtliche Gleichstellung von Sexarbeiter/innen.
"Die gesetzliche Meldepflicht diskriminiert, stigmatisiert und kriminalisiert Sexarbeiter/innen und setzt wesentliche Grundrechte für Angehörige dieser Berufsgruppe außer Kraft. Man spricht bei Prostitution ja immer wieder gerne vom ältesten Gewerbe der Welt. Sexarbeit muss endlich rechtlich umfassend als Erwerbsarbeit anerkannt und anderen Formen der Erwerbsarbeit gleichgestellt werden", erklärt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

16.09.14 - Immer mehr Kriminalität, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow, spiele sich im Internet ab
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert von der Deutschen Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein verfassungskonformes Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Immer mehr Kriminalität, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow, spiele sich im Internet ab. Wie die Anfang September erscheinende GdP-Fach- und Mitgliederzeitschrift "Deutsche Polizei" (DP) berichtet, sind im vergangenen Jahr 257.500 Fälle in der Rubrik Tatmittel Internet von der Polizei erfasst worden, und damit rund zwölf Prozent mehr als noch 2012, als 229.400 Fälle registriert wurden. Zwar handelt es sich mit etwa 181.000 Fällen überwiegend um Betrugsdelikte, doch seien die Fälle der Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet von mehr als 5.000 in 2012 auf fast 6.600 im vergangenen Jahr (plus 31 Prozent) massiv gestiegen.
Regelmäßig schlagen Malchow zufolge die Wellen der Empörung hoch, wenn beispielsweise kinderpornografisches Bildmaterial entdeckt und umgehend von Politik und Öffentlichkeit die rückhaltlose Aufklärung gefordert wird.

16.09.14 - Öffentliche Tagung: "Vom Krankenhaus zum kranken Haus - Klinikalltag zwischen ethischem Anspruch und Kostendruck"
Rasante Veränderungen im Krankenhausalltag fordern die ethischen Grundlagen der Arzt- und Pflegeberufe zunehmend heraus und werfen die Frage auf, inwieweit ärztliches und pflegerisches Handeln weiterhin ausschließlich auf das Wohl des Patienten und seine Fürsorge ausgerichtet sein kann. Beispielsweise orientiert sich die Abrechnung von Behandlungskosten seit 2003 nicht mehr an der individuellen Behandlung des einzelnen Patienten, sondern sieht die Zahlung einer Kostenpauschale für eine bestimmte Diagnose unabhängig vom jeweiligen Krankheitsverlauf vor. Die Abhängigkeit der Krankenhäuser und Ärzte von diesem Kostenerstattungssystem führt in Verbindung mit der Entwicklung kostspieliger neuer Diagnose- und Therapie-Möglichkeiten zu einem zunehmend von ökonomischen Aspekten belasteten Arzt-Patienten-Verhältnis.
Vor diesem Hintergrund zeichnen sich in Verbindung mit Rationierungs- und Priorisierungsprozessen in der stationären Gesundheitsversorgung Rahmenbedingungen für die klinische Arbeit ab, die für viele Ärzte und Pflegende mit den Ansprüchen ihres beruflichen Ethos kaum mehr in Einklang zu bringen sind. Vielfach führt dies zu Demotivierung und Resignation seitens des Krankenhauspersonals. Nachwuchsmangel und die Gefahr einer bedenklichen Veränderung der ethischen Grundlagen der Heilberufe und des Gesundheitssystems sind Folgen dieser Entwicklungen.

16.09.14 - Vorrangiger Zweck der Außenwirtschaftsförderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland
Als Instrument der Außenwirtschaftsförderung versichern die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesbürgschaften) den deutschen Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank gegen Zahlungsausfall. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der es um Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen bei der Vergabe von Hermesbürgschaften geht.
Vorrangiger Zweck der Außenwirtschaftsförderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland, heißt es weiter. Die Verantwortung für das Projekt, für das eine Lieferung oder eine Leistung eines deutschen Exporteurs bestimmt ist, liege am ausländischen Besteller und nicht am deutschen Exporteur. Die Einflussmöglichkeiten des Exporteurs beziehungsweise der Bank auf das Gesamtprojekt sei mitunter sehr gering. Der Bund habe zudem kein Vertragsverhältnis zum ausländischen Besteller.


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