02.10.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Fachbeitrag beleuchtet die Zwänge, in denen sich unternehmensinterne Ermittlungen bewegen
Nicht alles, was Compliance durchsetzen will, trifft bei den Ansprechpartnern auf Zustimmung



02.10.17 - Compliance-Verantwortliche reagieren auf einer sachlichen Ebene, erklären ihr Vorgehen und versuchen, die Ansprechpartner zu überzeugen
Nicht alles, was Compliance durchsetzen will, trifft bei den Ansprechpartnern auf Zustimmung. Dabei reicht die Palette des Widerstandes von sachlich begründeten Ablehnungen bis zu polemischen, oftmals persönlichen, Angriffen. Compliance-Verantwortliche reagieren darauf auf einer sachlichen Ebene, erklären ihr Vorgehen und versuchen, die Ansprechpartner zu überzeugen. Die Gründe für den Konflikt als auch die mögliche Lösung liegen allerdings häufig auf einer anderen Ebene. Wer offenen Widerspruch lauthals artikuliert und die persönliche Auseinandersetzung bewusst sucht, bewegt sich auf der Machtebene.

02.10.17 - Ratschläge, die der Zeugenbeistand dem Zeugen, insbesondere vor dem Interview, geben kann
Es gibt eine ausgezeichnete Ausarbeitung aus dem Jahr 2013 von Wessing/Ahlbrecht mit dem Titel dieses Aufsatzes. Vorliegender Beitrag will einige Entwicklungen seit 2013 aufzeigen und mit einer etwas anderen Körnung (durchaus eklektisch) an die Frage der Vorbereitung des Zeugen durch seinen Beistand herangehen.

02.10.17 - Das englische Einfallstor - Wie sicher sind Interviewprotokolle unternehmensinterner Ermittlungen?
Der Beitrag beleuchtet die Zwänge, in denen sich unternehmensinterne Ermittlungen bewegen. Den Anlass bietet die jüngste Rechtsprechung des englischen High Court zum Schutz von Interviewprotokollen vor zivilprozessualen und behördlichen Herausgabeverlangen. Darüber hinaus zeigt er konzeptionelle Lösungsansätze auf, um diesen Zwängen Rechnung zu tragen.

02.10.17 - Vertraglicher Geheimnisschutz im Kunden-Lieferanten-Verhältnis
Für viele Unternehmen sind Innovationen und ihr Schutz zur Absicherung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit unternehmenskritisch. Ein Blick in die Statistik des DPMA aus dem Jahr 20152 zeigt eindrucksvoll, dass dies insbesondere für die Automobilindustrie gilt. So gehören zu den aktivsten Patentanmeldern zahlreiche Automobilhersteller und -zulieferer. Neben dem Schutz ihrer Technologie sind diese Unternehmen auch darauf angewiesen, ihre kommerziellen, nicht-technischen Informationen wie Kundendaten, Kosten- und Preisinformationen oder Lieferantenkontakte zu schützen. Diese können ebenso wie Designs, Prototypen, Herstellungsverfahren oder Maschinenkonzepte einen entscheidenden Vorsprung vor Mitbewerbern bedeuten.


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