19.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Einen "Finanz-TÜV" für eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzanlagen soll es nicht geben
Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften häufiger prüfen zu lassen


19.07.17 - Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften werden nicht häufiger geprüft
Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften häufiger prüfen zu lassen. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf gefordert, mit dem die Abgabenordnung geändert werden sollte. Der Entwurf wurde jedoch in der Sitzung des Ausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nur die Fraktion Die Linke votierte für den Entwurf. Begründet worden war die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Prüfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Prüfungen im Jahr 2014 zurückgegangen. Entsprechend verringert hätten sich auch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Prüfungen - und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro.

19.07.17 - Untersuchungsausschuss (Cum/Ex): Insbesondere sollten die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden
Der 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende Hans-Urich Krüger (SPD) übergab das rund 800 Seiten umfassende Dokument im Beisein der Obleute der Fraktionen an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Darin sind zwei Sondervoten der Linken und der Grünen enthalten, auf deren Initiative das Gremium im Februar 2016 eingesetzt worden war. Auftrag des Ausschusses war die Untersuchung von Gestaltungsmodellen sogenannter Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde.

19.07.17 - Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht
Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab. Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

19.07.17 - Zulassungsprüfung für Finanzanlagen: Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden
Einen "Finanz-TÜV" für eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzanlagen soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke ab. Für den Antrag stimmte die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Der "Finanz-TÜV" sollte nach Vorstellung der Linksfraktion über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen". Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem "Finanz-TÜV" genehmigten Produkte hätten gehandelt werden dürfen.


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