03.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit dem 1. September 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen für Lampen und andere Leuchtmittel die neuste Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das Verbrauchern in der EU dabei helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.
Die EU stärkt ihre Fähigkeit, auf neue Sicherheitsrisiken und neu entstehende Technologien zu reagieren. Mit der neuen Ausfuhrkontrollverordnung, die heute in Kraft tritt, werden die Kontrollen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – zivile Güter und Technologien mit möglichem militärischem oder sicherheitsrelevantem Verwendungszweck – verschärft und gleichzeitig die Fähigkeit der EU gestärkt, die Menschenrechte zu schützen und sichere Lieferketten für strategische Güter zu gewährleisten.



03.12.21 - Neue EU-Vorschrift: Übersichtlichere EU-Energielabel für Leuchtmittel seit dem 1. September 2021
Seit dem 1. September 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen für Lampen und andere Leuchtmittel die neuste Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das Verbrauchern in der EU dabei helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Dieser Schritt folgt auf die erheblichen Verbesserungen in Sachen Energieeffizienz in diesem Sektor in den letzten Jahren, die dazu geführt haben, dass immer mehr "Lichtquellen" (wie Glühlampen und LED-Module) die Klassen A+ und A++ der aktuellen Kennzeichnungsskala erreicht haben. Die wichtigste Änderung besteht in der Rückkehr zu einer übersichtlicheren Skala von A bis G. Die neue Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klassen A und B erreichen und Raum für künftige, noch effizientere Produkte bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, fallen ab jetzt typischerweise in die Klassen C oder D. Die Label werden eine Reihe neuer Elemente aufweisen wie z. B. einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, wo die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können.

03.12.21 - EU will Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich Technologien für digitale Überwachung, die für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, besser im Blick haben
Die EU stärkt ihre Fähigkeit, auf neue Sicherheitsrisiken und neu entstehende Technologien zu reagieren. Mit der neuen Ausfuhrkontrollverordnung, die heute in Kraft tritt, werden die Kontrollen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – zivile Güter und Technologien mit möglichem militärischem oder sicherheitsrelevantem Verwendungszweck – verschärft und gleichzeitig die Fähigkeit der EU gestärkt, die Menschenrechte zu schützen und sichere Lieferketten für strategische Güter zu gewährleisten. Der Exekutiv-Vizepräsident und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis erklärte dazu: "Wir müssen besser auf neu auftretende Bedrohungen in einer zunehmend instabilen Welt reagieren können. Das bedeutet, dass wir Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich Technologien für digitale Überwachung, die für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, besser im Blick haben müssen. Dank dieser neuen EU-Vorschriften werden die EU-Länder nun noch enger untereinander und mit Verbündeten in Bezug auf potenzielle Sicherheitsrisiken zusammenarbeiten, die sich aus Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und anderen neuen Technologien ergeben. Wir werden auch zusammenarbeiten, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu sorgen, beispielsweise im Rahmen des neuen EU-US-Handels- und Technologierats."

03.12.21 - Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Kommission begrüßt neue künftige Unterzeichner und fordert eine rasche und konsequente Überarbeitung
Das Thema Desinformation steht nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission. Acht neue künftige Unterzeichner haben sich gestern auf der jüngsten Tagung der Versammlung der Unterzeichner dem Überarbeitungsprozess des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation angeschlossen. Sie haben ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, im Rahmen der gestärkten Fassung des Kodex selbst Verpflichtungen einzugehen. Der Kodex ist der weltweit erste solche Rahmen, in dem Verpflichtungen der Plattformen und der Branche bei der Bekämpfung von Desinformation festgelegt sind. Die Überarbeitung des Kodex stützt sich auf die im Mai herausgegebenen Leitlinien der Kommission, in denen dargelegt wird, wie der derzeitige Kodex gestärkt werden sollte, um entschlossen auf Desinformation zu reagieren. Zu den neuen künftigen Unterzeichnern zählen Online-Videoplattformen wie Vimeo, neuartige soziale Netzwerke wie Clubhouse und Anbieter von Werbetechnologie wie DoubleVerify sowie Organisationen, die besonderes Fachwissen und technische Lösungen zur Bekämpfung von Desinformation bereitstellen, wie Avaaz, Globsec, Logically, NewsGuard und WhoTargetsMe.


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