18.11.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das deutsche Recht kennt gegenwärtig - jenseits der Spezialvorschriften der EU-Konfliktmineralienverordnung und der EU-Verordnung zur Umsetzung des Kimberley-Prozesses für den Handel mit Rohdiamanten - weder allgemeine Verpflichtungen zur Vertragspartner-Due-Diligence noch generelle Vorgaben, wie effektive Compliance-Management-Systeme (CMS) aufzubauen sind.
Die Prüfung von Produkten gehört zum festen Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung: Das Testen ist gerade für die Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden ein zentrales Instrument zur Feststellung, ob Produkte sicher und verkehrsfähig im produktsicherheitsrechtlichen Sinne sind.



18.11.21 - Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das deutsche Recht kennt gegenwärtig - jenseits der Spezialvorschriften der EU-Konfliktmineralienverordnung und der EU-Verordnung zur Umsetzung des Kimberley-Prozesses für den Handel mit Rohdiamanten - weder allgemeine Verpflichtungen zur Vertragspartner-Due-Diligence noch generelle Vorgaben, wie effektive Compliance-Management-Systeme (CMS) aufzubauen sind. In der Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine Third-Party-Due Diligence als festen Bestandteil ihres Compliance-Management-Systems etabliert, etwa, weil sie als Kreditinstitute den verschärften oder als Güterhändler den abgemilderten Geldwäschevorgaben unterliegen oder weil sie Unternehmensbußen, strafrechtliche Verfolgung, Organhaftung oder erhebliche Reputationsschäden befürchten, sollten sie mit erweislich kriminellen oder jedenfalls schlecht beleumundeten Geschäftspartnern assoziiert werden. Doch auch die gesetzlichen Due Diligence-Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz ebenso wie die meisten freiwillig etablierten Mechanismen betreffen stets nur den unmittelbaren Vertragspartner und dessen wirtschaftlich Berechtigte, nicht jedoch die restliche Lieferkette.

18.11.21 - Gewährleistung von Product-Compliance
Die Prüfung von Produkten gehört zum festen Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung: Das Testen ist gerade für die Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden ein zentrales Instrument zur Feststellung, ob Produkte sicher und verkehrsfähig im produktsicherheitsrechtlichen Sinne sind. Mit anderen Worten lässt sich die Frage nach der Gewährleistung von Product-Compliance – abgesehen von "Trivialprodukten" - nicht selten nur dann abschließend beantworten, wenn produktbezogene Tests durchgeführt werden. Für die (staatlichen) Geräteuntersuchungsstellen der Länder sowie die (privatwirtschaftlichen) Konformitätsbewertungsstellen ist die Durchführung von Produkttests sogar der Hauptbestandteil ihrer Tätigkeit bzw. ihres (auf Gewinnerzielung gerichteten) Geschäftsmodells. Sie agieren insoweit als Dienstleister für die Marktüberwachungsbehörden (Geräteuntersuchungsstellen der Länder) bzw. Wirtschaftsakteure (Konformitätsbewertungsstellen).

18.11.21 - Aktuelles Geldwäscherecht - Sommernovellen in Deutschland vor Winterreformen der EU
Dieser Artikel befasst sich mit den wesentlichen mit Wirkung zum 1.8.2021 eingetretenen Änderungen für die Verpflichteten infolge der Sommernovelle des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sowie der voraussichtlichen Weiterentwicklung der Regulierung von Kryptowerten aufgrund der geplanten Kryptowerte-Transferverordnung. Das Fazit zu den deutschen Summernovellen wird durch einen Ausblick auf die kommenden Winterreformen des EU-Geldwäscherechts abgerundet.


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