25.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Neben Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen künftig auch Generalversammlungen von Genossenschaften dauerhaft in virtueller Form möglich sein.
Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben.



25.10.22 - Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie sollen in einem neuen Paragrafen 11 der GewO geregelt werden
Neben Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen künftig auch Generalversammlungen von Genossenschaften dauerhaft in virtueller Form möglich sein. Eine entsprechende Änderung an einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschloss der Rechtsausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen auf Antrag der einbringenden Fraktionen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte sich nur auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogen. Mit dieser Regelung soll die während der Corona-Pandemie eingeführte, zeitlich befristete Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, verstetigt werden. Den Gesetzentwurf nahm der Ausschuss nach fachlicher Diskussion über die angenommenen und über weitere vorgeschlagene Änderungen mit Stimmen der Koalition sowie der Union und der Linken bei Gegenstimmen der AfD an.

25.10.22 - Bundeskartellamt erlaubt den Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda
Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler tätige Noweda ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken. Sie betreibt das Portal "IhreApotheken.de", das elektronische Bestellungen von Arzneimitteln bei Vor-Ort-Apotheken über eine zentrale Plattform ermöglicht. Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung ("my life", netdoctor.de). Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Die Plattform 'IhreApotheken.de' von Noweda steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit 'gesund.de' von Phoenix und Noventi."

25.10.22 - Verhindert der Datenschutz sogar gute Lösungen im Medizinbereich?
Am 22. August 2022 wurde anlässlich einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) berichtet, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) habe das "E-Rezept" in Schleswig-Holstein untersagt. Stimmt das? Verhindert der Datenschutz sogar gute Lösungen im Medizinbereich? Nein! Das Verfahren "E-Rezept" ist auf Bundesebene für ganz Deutschland spezifiziert worden. Es sind mehrere Wege vorgesehen, wie vertragsärztliche elektronische Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an die Patientinnen und Patienten gelangen, insbesondere: Für Nutzende mit einem neueren Smartphone und einer kompatiblen Gesundheitskarte steht die E-Rezept-App zur Verfügung. Alternativ kann ein Ausdruck erfolgen. Dieser unterscheidet sich vom bisherigen Verfahren (das rosafarbene Papier-Rezept) durch den maschinenlesbaren DataMatrix-Code (ähnlich einem QR-Code), der von der Apotheke gescannt werden kann.


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