03.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführte Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent für neue Arzneimittel ist nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt.
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten eingeleitet, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.



03.07.23 - Regierung verteidigt Kombinationsabschlag auf Arzneimittel
Der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführte Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent für neue Arzneimittel ist nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt. Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Arzneimittel in Kombination führe dazu, dass sich aktuell die Kosten der Einzelwirkstoffe summierten, hinreichende Evidenz zum Gesamtnutzen der Kombination für den Patienten und zum Anteil eines Kombinationspartners am Therapieerfolg jedoch regelhaft nicht vorhanden sei, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5696) der CDU/CSU-Fraktion. Zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei es gerechtfertigt, dass die Solidargemeinschaft beim Einsatz von Kombinationstherapien mit geringeren Gesamtkosten belastet werde als der Summe der Erstattungsbeträge bei einer Anwendung in der Monotherapie.

03.07.23 - Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: EU-Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten eingeleitet, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben. Sie hat Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten gerichtet, die ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien nicht fristgemäß mitgeteilt haben. Im vorliegenden Fall haben 25 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von sechs EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Migration, Inneres, Sicherheitsunion und Justiz mitgeteilt.

03.07.23 - Bundesfinanzhof konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 06.12.2022 – IV R 21/19 entschieden. Im Streitfall hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter eingeführt und für die hieraus resultierenden Verpflichtungen sog. Pensionsrückstellungen gebildet. Einzelheiten waren in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Höhe der Versorgungsleistungen ergab sich aus sog. Versorgungsbausteinen, die aus einer "Transformationstabelle" abzuleiten waren. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte sich vorbehalten, u.a. diese Transformationstabelle einseitig ersetzen zu können.


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