08.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben.
Die Vereinigten Staaten und die EU einigten sich in der Sitzung des EU-US-Handels- und Technologierates auf die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Inspektionen zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis (GMP) bei Tierarzneimitteln.



08.08.23 - Fusionskontrolle: EU-Kommission gibt Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS frei
Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. UBS und Credit Suisse sind sowohl globale multinationale Investmentbanken als auch Finanzdienstleistungsunternehmen. Im EWR überschneiden sich ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wealth Management (Vermögensverwaltung und Anlageberatung für vermögende Privatpersonen) und Asset Management (Vermögensverwaltung für ein breites Kundenspektrum) sowie Investmentbanking. Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen im EWR überschneiden, nicht wesentlich einschränken würde. Das neu aufgestellte Unternehmen würde weiterhin unter erheblichem Wettbewerbsdruck stehen, da es sich auf allen diesen Märkten mit vielen unterschiedlichen Wettbewerbern, zu denen mehrere große weltweit tätige Banken sowie spezialisierte Anbieter und lokale Akteure zählen, messen müsste.

08.08.23 - EU-US-Handels- und Technologierat: einfachere Vorschriften für mehr Handel mit Tierarzneimitteln
Die Vereinigten Staaten und die EU einigten sich in der Sitzung des EU-US-Handels- und Technologierates auf die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Inspektionen zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis (GMP) bei Tierarzneimitteln. Daher können in der EU hergestellte Tierarzneimittel nun ohne vorherige US-Inspektionen bei den EU-Herstellern in die Vereinigten Staaten exportiert und dort vermarktet werden und umgekehrt. Die Einigung folgt auf eine frühere ähnliche Entscheidung in Bezug auf Humanarzneimittel. Die Lebens- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten (FDA) hat bereits die Befugnis von 16 EU-Mitgliedstaaten zur Durchführung von GMP-Inspektionen bei Tierarzneimitteln anerkannt. Zudem hat die EU die FDA als gleichwertige Behörde anerkannt, die derartige Inspektionen durchführen darf. Die Vereinigten Staaten setzen die Bewertung der übrigen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach einem mit den Vereinigten Staaten vereinbarten Zeitplan fort. Im Juli 2024 soll die Bewertung aller Behörden in der EU abgeschlossen sein.

08.08.23 - Europäische Bürgerinitiative: "Verankerung des Präjudizkonzepts auf der EU-Ebene"
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel "Verankerung des Präjudizkonzepts auf der EU-Ebene" zu registrieren. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen, der die gegenseitige Anerkennung rechtskräftiger Urteile der Gerichte anderer Mitgliedstaaten hinsichtlich ähnlicher oder identischer Sachverhalte, die die Anwendung des Unionsrechts erfordern und eine grenzüberschreitende Dimension haben, gewährleistet, sowie die Möglichkeit, sich auf nationale Präzedenzentscheidungen zu berufen, die von den Gerichten des betreffenden Landes getroffen wurden. Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor. Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.


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