19.05.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.



19.05.23 - Bitkom zur Neuausrichtung der Filmförderung in Deutschland
Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will – und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

19.05.23 - Die Europäische Kommission will acht Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden.

19.05.23 - Europäische Kommission verklagt elf Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil sie das EU-Urheberrecht nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, Polen und Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im Binnenmarkt mitgeteilt haben (Richtlinie (EU) 2019/790). Außerdem verklagt die Kommission Bulgarien, Finnland, Lettland, Polen und Portugal vor dem Gerichtshof in Bezug auf eine speziellere EU-Richtlinie im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und verwandten Schutzrechten, die für bestimmte Online-Übertragungen gilt (Richtlinie (EU) 2019/789), weil sie der Kommission noch keine vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften mitgeteilt haben.


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