25.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" befasst sich mit den neuen Vorgaben des DOJ für Unternehmen zur Sicherung und Aufbewahrung ihrer elektronischen Kommunikation.
Der Beitrag stellt theoretische Überlegungen zur Übertragbarkeit des aus der IT-Sicherheit stammenden Ethical Hackings zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Compliance-Management-Systems (CMS) an.



25.08.23 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: DOJ macht Vorgaben zur Sicherung geschäftlicher elektronischer Kommunikation
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" befasst sich mit den neuen Vorgaben des DOJ für Unternehmen zur Sicherung und Aufbewahrung ihrer elektronischen Kommunikation. Die neuen Vorgaben erstrecken sich auch auf sog. Third-Party Apps und Privatgeräte. Zudem wird der neue Vorschlag der SEC zur Regulierung von Krypto-Märkten und insbesondere der Aufbewahrung von Krypto-Assets analysiert. Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) hat jüngst eine Reihe von Änderungen seiner Strafverfolgungsrichtlinien veröffentlicht.) Ein Teil dieser Änderungen betrifft den Umgang mit der Kommunikation im Unternehmen und dessen geschäftlichen Umfelds. Diese erfolgt praktisch nur noch digital und über elektronische Medien; aber nicht mehr nur über E-Mails, sondern auch Chatprogramme wie WhatsApp oder Signal.

25.08.23 - Ethical Hacking als Wirksamkeitsindikator eines Compliance-Management-Systems
Der Beitrag stellt theoretische Überlegungen zur Übertragbarkeit des aus der IT-Sicherheit stammenden Ethical Hackings zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Compliance-Management-Systems (CMS) an. Im Kontext eines CMS werden beim Ethical Hacking kriminelle Ansatze und Strategien zur Verwirklichung einschlägiger Compliance-Risiken mit dem Ziel angewendet, die jedem CMS innewohnende Wirksamkeitsgrenze willentlich zu überschreiten. Den weiteren Ausführungen liegt der Gedanke zugrunde, dass erst durch ein "Verorten" der Wirksamkeitsgrenze eines CMS der Ausgangspunkt geschaffen wird, den marginalen Wirksamkeitszuwachs weiterer Compliance-Maßnahmen unter Einbeziehung von Zumutbarkeitserwagungen beurteilen zu können.

25.08.23 - Plattformregulierung 2.0 - Digital Services Act und Digital Markets Act als Herausforderung für die Compliance-Organisation
Der Digital Services Act und der Digital Markets Act sind die jüngsten Bausteine der EU zur Regulierung digitaler Dienste. Der Beitrag sucht einen praxisgerechten Einstieg in die umfangreichen Regelungen und Pflichten der neuen Verordnungen zu ermöglichen. Die Europäische Union setzt ihre Digitale Agenda konsequent um: Dieser hat sie mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) zwei weitere zentrale Puzzlestücke zur Regulierung der Intermediäre, vor allem der Online-Plattformen, hinzugefügt. Mit dem Data Act, dem Artificial Intelligence Act, dem Cyber Resilience Act und der ePrivacy-Verordnung sollen kurzfristig weitere Regelungen hinzukommen. Die Normtexte verfolgen eine Vielzahl von Regelungszielen, insbesondere sollen sie faire und bestreitbare Märkte im Digitalsektor schaffen, die Sicherheit und Souveränität der Nutzung digitaler Dienste gewährleisten und Gefahren aus ihrer Nutzung, etwa für das demokratische Gemeinwesen oder die Entwicklung Minderjähriger, entgegentreten.


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