27.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit der Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL") von 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, sowie die Produktpalette als solche erheblich verändert und erweitert.
Seit dem ersten Entwurf für das nunmehr als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getretene Regelwerk zur Supply Chain Compliance wird in Deutschland lebhaft über dessen politischen Sinn, seine handwerkliche Güte und befürchtete Überlastungen der Wirtschaft gestritten.



27.07.23 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: DOJ schafft Anreize für mehr Selbstanzeigen, macht Vorgaben für die Ausgestaltung von Vergütungsstrukturen und fördert Gehaltsrückforderungen
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" behandelt weitreichende Neuerungen in der Strafverfolgungspraxis des DOJ. Das DOJ schafft neue Anreize für mehr Selbstanzeigen und eine bessere Kooperation von Unternehmen mit dem DOJ. Zudem macht es Vorgaben für die Vergütungsstrukturen in Unternehmen sowie für Gehaltsrückforderungen hei Fehlverhalten. DOJ schafft neue Anreize für mehr Selbstanzeigen und bessere Kooperation von Unternehmen mit dem DOJ. Die Aufklärung von Unternehmenskriminalität ist in großem Maße abhängig von den Tätern.

27.07.23 - Neuerungen und digitale Aspekte des Vorschlags der EU-Kommission für eine neue Produkthaftungsrichtlinie
Seit der Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL") von 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, sowie die Produktpalette als solche erheblich verändert und erweitert. Zur Anpassung der Produkthaftung an diese Entwicklungen hat die EU-Kommission am 28.9.2022 einen Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL-E") veröffentlicht und verfolgt damit ihre Digitalisierungsoffensive weiter, die schon 2022 im Schuld- und Kaufrecht Einzug gefunden hat.

27.07.23 - Die Lieferketten-Risikoanalyse nach dem LkSG – Ein taugliches Konzept, aber unklare Maßstäbe
Seit dem ersten Entwurf für das nunmehr als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getretene Regelwerk zur Supply Chain Compliance wird in Deutschland lebhaft über dessen politischen Sinn, seine handwerkliche Güte und befürchtete Überlastungen der Wirtschaft gestritten. Fakt ist, dass Unternehmen, die in Deutschland zumindest eine Zweigniederlassung unterhalten und in der Regel mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen, seit dem 1.1.2023 den im LkSG normierten Sorgfaltspflichten unterliegen (§ 1 Abs. 1 LkSG) und daher spätestens jetzt entsprechende Prozesse implementieren sollten. Der Schwellenwert wird zum 1.1.2024 auf 1.000 Beschäftigte herabgesetzt, sodass der Anwendungsbereich mittelfristig ca. 2.900 Unternehmen in Deutschland betreffen wird.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

26.07.23 - Datenschutz in der Lieferkette - digitale Ansätze für ein ganzheitliches Risikomanagement

26.07.23 - Die Konzernlösung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 HinSchG im Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der von der Umsetzung betroffenen Unternehmensverbänd

26.07.23 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz findet auch auf Körperschaften des öffentlichen Rechts Anwendung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen