Internet Governance & Datenpolitik-Strategie


Stellenwert der Internet Governance für die BundesregierungLinksfraktion: Soweit bekannt, gibt es bislang keine Internet-Governance-Strategie der Bundesregierung




Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9231) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/8702). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet.

Die Regierung verstehe Internet Governance als Querschnittsaufgabe, heißt es in der Antwort dazu. Die Federführung liege allerdings im BMDV, in dem sich drei Beschäftigte "mit einem Anteil von 50 bis 100 Prozent" dauerhaft mit dem Thema befassten, heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung führt aus, sie habe ihr Engagement in internationalen Multi-Stakeholder-Gremien signifikant erhöht und unterstütze verschiedene Partner bei der "aktiven Teilnahme an regionalen sowie dem globalen Internet Governance Forum" (IGF) mittels Informationsaustauschs, Capacity Building und der Finanzierung von Kosten. 2019 habe man dem IGF eine finanzielle Unterstützung zur Stärkung des multilateralen Ansatzes in Höhe von einer Million US-Dollar für die Jahre 2020 bis 2022 zur Verfügung gestellt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Bei Internet Governance handelt es sich um einen breit interpretierbaren Begriff, der sich auf die Gesamtheit von Strategien, Grundsätzen und Mechanismen bezieht, die die Entwicklung und Nutzung des Internets maßgeblich beeinflussen. Sie wird durch Normen und Protokolle geprägt, die von diversen (technischen) Gemeinschaften bzw. Interessengruppen sowie staatlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Verschiedenste Stakeholder arbeiten in diversen (inter)nationalen Gremien und Arbeitsgruppen an der Entwicklung von Prinzipien, Normen, Strategien und Standards, um die Interoperabilität in einem heterogenen Netz von Netzen zu gewährleisten und um die Funktionsweise des Internets langfristig sicherzustellen. Die Governance ist dabei hoch komplex und dynamisch und Gegenstand anhaltender Debatten und Diskussionen, wie z. B. um die Auswirkungen auf die Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des freien Zugangs zu Informationen, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Protest, der Privatsphäre und der Anonymität.

Die Fragestellenden vertreten die Auffassung, dass bei der Entwicklung von Internetstandards möglichst eine Vielzahl von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern unterschiedlichster Hintergründe mitwirken soll, die sich für das Allgemeinwohl einsetzt, damit die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Perspektiven einer heterogenen, globalisierten und von Ungleichheiten und Machtgefälle geprägten Gesellschaft vollständig berücksichtigt werden können. Damit diese Normen und Werte, die in den Internetstandards verankert sind, diese Rechte ermöglichen, anstatt sie zu bedrohen, müssen die Gremien und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die die Standards entwickeln, Interessengruppen einbeziehen, die ein breites Spektrum von Einzelpersonen und Gemeinschaften repräsentieren.

Diese Arbeit erfordert einen erheblichen Einsatz an Zeit und Ressourcen, und ein dauerhaftes Engagement, um nachhaltig und effektiv Wirkung zu entfalten. Es ist daher wenig überraschend, dass es zu einem Ungleichgewicht zu Ungunsten von Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern des Globalen Südens kommt, obwohl sie bedeutsamen Input und technisches Wissen bereitstellen, Herausforderungen erkennen und Standards (mit)entwickeln können. Da Standards und Normen auch Werte repräsentieren können, ist es bedeutsam, der wertebasierten Einflussnahme von Ländern mit einer grundsätzlich anderen Perspektive, z. B. hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten, durch eine angemessene Vertretung in den gleichen Gremien etwas entgegenzuhalten.
Soweit bekannt, gibt es bislang keine Internet-Governance-Strategie der Bundesregierung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 19.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen