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Änderung des Jugendschutzgesetzes


Bundesregierung will Jugendschutz im Internet verbessern
Gesetzentwurf: Nach den Plänen der Regierung soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden



Die Deutsche Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien verbessern. So sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) vor.

Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor.

Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und so geändert werden, dass sie Eltern, Fachkräften und den Kinder und Jugendlichen selbst eine nachvollziehbare Orientierung bieten. Die Betreiber von Online-Film- und Spieleplattformen sollen ihre Angebote zukünftig ebenso mit Alterskennzeichnungen versehen müssen.

Nach den Plänen der Regierung soll zudem die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden. Sie soll auch weiterhin über die Aufnahme von Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien entscheiden, die Vorsorgemaßnahmen der Diensteanbieter überprüfen und den Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutz fördern. (deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 16.02.21


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