Bitkom zum Cyber Resilience Act


Bitkom-Präsident Achim Berg: "Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Cybersicherheit"
Sicherheit von IoT-Geräten und zusätzliche Compliance-Kosten: Bitkom kritisiert gleichzeitig hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen




Die EU hat den Cyber Resilience Act vorgestellt, mit dem die Sicherheit von IoT-Geräten verbessert werden soll. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Europa muss die Abwehr von Cyberangriffen stärker in den Fokus rücken. Der Cyber Resilience Act kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit vernetzter Geräte leisten. Ein wirksamer Schutz vor Cyberkriminellen ist Voraussetzung dafür, dass die Geräte und Technologien im vernetzten Zuhause auf ein neues Sicherheitsniveau gebracht werden. Krisenfestigkeit war wohl selten so wichtig wie heute, der Cyber Resilience Act kommt genau zur richtigen Zeit."

Berg sagte weiter: "Der Cyber Resilience Act schafft deutlich mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, indem Security by Design rechtlich vorgegeben und Updates für den Lebenszyklus des Produkts garantiert werden. Er schafft aber zugleich einen hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, unter anderem durch umfangreiche Dokumentationspflichten.

Kritisch bewertet Bitkom die Umsetzungsfrist von 24 Monaten nach Inkrafttreten, die angesichts der deutlich längeren Entwicklungszyklen viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Umso wichtiger ist, die zusätzlichen Compliance-Kosten, die durch den Cyber Resilience Act auf die Unternehmen zukommen, möglichst gering zu halten. Dazu gehört auch eine klare und eindeutige Gesetzgebung. Der Cyber Resilience Act darf nicht zu neuer Rechtsunsicherheit in den Unternehmen führen – die Datenschutz-Grundverordnung sollte hier ein mahnendes Beispiel sein." (Bitkom: ra)

eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 03.11.22

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen