eco zum KRITIS-Dachgesetz


Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik
Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten ausräumen



Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken. Damit sollen erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen werden, die im Zuge der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen sind. Darin werden unter anderem die Unternehmen zum Risikomanagement verpflichtet und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK als Aufsichtsbehörde eingesetzt.

eco Vorstand Klaus Landefeld erklärte:
"Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik. Wir begrüßen das Ziel, die Grundversorgung der Bevölkerung resilienter zu gestalten, aber sind höchst verunsichert, ob und in welchem Umfang wir von diesem Gesetzentwurf betroffen sind. Für die Internetwirtschaft stiften die Vorgaben, die mit dem KRITIS-DachG gemacht werden, eher Verwirrung als Nutzen. Viel dringender wäre es, uns mit der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auseinanderzusetzen. Der ist zwar auch schon in der Abstimmung mit den anderen Ministerien, aber eine Verbändeanhörung findet dazu bislang nicht statt. Die Festlegungen des KRITIS-DachG sind aber bestenfalls unvollständig, wenn sie vom NIS-2-Umsetzungsgesetz getrennt betrachtet werden. Hier muss vor allem darauf geachtet werden, dass sich keine Rechtunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen ergeben. Vor allem die Rollenverteilung zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden, vor allem BSI und BNetzA, und dem künftig zuständigen BBK muss geklärt werden, damit hier keine Doppel- oder Dreifachregulierung etabliert wird."

Aus Sicht der Internetwirtschaft und im Sinne einer stringenten und nachvollziehbaren Gesetzgebung wäre es daher sinnvoll, die Vorgaben für IT-Unternehmen ausschließlich im NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) zu bündeln. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert deshalb, dass auch der Gesetzentwurf zum NIS2UmsuCG unverzüglich und mit angemessener Frist zur Stellungnahme in die Verbändeanhörung gegeben wird. (eco: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 08.11.23

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen