Rundfunkräte müssen auf den Prüfstand


Transparency: "Wir brauchen daher nicht nur umfassende Aufklärung und Transparenz beim rbb, sondern eine Durchleuchtung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten"
"Der Fall Schlesinger zeigt, dass die Kontrollmechanismen im rbb an vielen entscheidenden Stellen nicht funktioniert oder gar nicht existiert haben"




Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, ihre Compliance-Vorgaben umfassend auf den Prüfstand zu stellen und eine intensive Debatte über Anforderungen an Integrität und Führungskultur zu führen.

Dazu erklärt Vorsitzender Hartmut Bäumer:
"Der Fall Schlesinger zeigt, dass die Kontrollmechanismen im rbb an vielen entscheidenden Stellen nicht funktioniert oder gar nicht existiert haben. Dass die Missstände so groß waren, dass letztlich sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, zeigt, dass nicht nur das interne System der checks and balances schlicht versagt hat, sondern auch, dass offenbar keine ausreichende Sensibilität für diese Fragestellungen vorhanden war.

Wir brauchen daher nicht nur umfassende Aufklärung und Transparenz beim rbb, sondern eine Durchleuchtung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Denn die Enthüllungen kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt viel Vertrauen – und das in einer Zeit, in der er ohnehin stark unter Druck steht und populistische Kräfte jeden vermeintlichen Angriffspunkt ausnutzen. Als Lehre müssen alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre internen Kontrollstrukturen prüfen und wo nötig weiter professionalisieren. Gerade die Besetzung, das Selbstverständnis und die Arbeit der Kontrollgremien wie Verwaltungs- und Rundfunkräte müssen auf den Prüfstand.

Besonders wichtig ist: Compliance und Integrität müssen immer von oben vorgelebt werden. Integrität geht über rein rechtlich korrekte Abläufe hinaus und umfasst auch Fragen des ethischen Anstands und politischen Fingerspitzengefühls – Stichwort italienische Dielen, Audi A8 und Boni bei gleichzeitigen Kürzungen bei den Personal- sowie Sach- und Produktionsausgaben. Daher muss auch über Anforderungen an eine moderne Führungskultur diskutiert werden."
(Transparency: ra)

eingetragen: 20.09.22
Newsletterlauf: 20.10.22

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen