Weiterhin große rechtliche Unsicherheit


Transpareny: Mit zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert
Schutz von Hinweisgeber nicht beschlossen



Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes:
"Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten.

Das beschert in Unternehmen und Behörden sowie den Hinweisgebenden weiterhin große rechtliche Unsicherheit. Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen."
(Transparency: ra)

eingetragen: 15.02.23
Newsletterlauf: 10.05.23

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