Anwendung des LkSG in Deutschland


Der Menschenrechtsbeauftragte nach LkSG: Aufgaben und Vorgaben
Auch wenn es häufig vergessen wird: Das LkSG gilt auch für deutsche Lieferanten



Prof. Dr. Stefan Behringer

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt). Eine dieser Verpflichtungen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG) besteht darin, eine Person zu benennen, die für das Risikomanagementsystem in Bezug auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken verantwortlich ist.

Insgesamt eröffnet die Einführung der Position des Menschenrechtsbeauftragten, die zwar freiwillig ist, aber stark empfohlen wird, ein neues interdisziplinäres Tätigkeitsfeld mit enger Verbindung zum Compliance-Bereich. Da dieser Arbeitsbereich noch vergleichsweise jung ist, werden in den kommen- den Jahren Best-Practice-Ansätze für die konkrete Ausgestaltung und Ausbildung dieser Funktion entwickelt werden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2023, Seite 315 bis 318) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [39 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

  • Wesentliche Neuerungen im Rahmen der CSRD

    Nachhaltigkeit ist aktuell eines der zentralen Themen in der Unternehmenspraxis. Dies bezieht sich auf strategische Aspekte und auch Compliance-Themenbereiche. Neben dem Thema Lieferkette ist insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung Objekt zahlreicher Diskussionen.

  • Controlling und Compliance

    Compliance muss wirtschaftlich handeln, risikoorientiert Vorgehen. Während statische, externe Größen (wie der Korruptionsindex einzelner Länder) bereits Berücksichtigung finden, werden dynamische, unternehmensinterne Größen bisher kaum berücksichtigt. Der weitere Text gibt Anregungen, dies zu ändern.

  • Interpretation des LkSG

    Anfang des Jahres trat für größere Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab Jahresbeginn 2024 wird sich der Kreis der unmittelbar verpflichteten Unternehmen dann um diejenigen erweitern, deren Belegschaft 1.000 Personen oder mehr umfasst.

  • Sorgfaltspflichten mit Menschenrechtsbezug

    Im ersten Teil dieses Beitrags wurde bereits herausgearbeitet, dass die mit der aktuellen Entwicklung im Bereich der ESG-Regulatorik verbundenen wesentlichen Neuerungen für das unternehmerische Compliance-Management in der Identifizierung und Adressierung von Risiken bestehen, die außerhalb der eigenen gesellschaftsrechtlichen Sphäre liegen.

  • Ausführung von Gehaltsanpassungen

    Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen.

  • Anforderungen an Geldwäschebekämpfung

    Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen.

  • Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen

    Deutschland hat eine Staatsquote von annähernd 50 Prozent. Bei Debatten um die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen geht es aber meist nur um die Privatwirtschaft. Warum messbare ESG-Ziele für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen unausweichlich sind, welche Standards aus der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnten und welche Chancen damit verbunden sind, erörtert dieser Beitrag.

  • CRA: Herzstück eines CMS

    Compliance-Risikoanalyse (CRA) und Three-Lines-Modell (TLM) sind der Unternehmenspraxis geläufige Begriffe. Sie zählen zum Standardrepertoire guter Corporate Governance.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen