
Anwendung des LkSG in Deutschland
Der Menschenrechtsbeauftragte nach LkSG: Aufgaben und Vorgaben
Auch wenn es häufig vergessen wird: Das LkSG gilt auch für deutsche Lieferanten
Prof. Dr. Stefan Behringer
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt). Eine dieser Verpflichtungen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG) besteht darin, eine Person zu benennen, die für das Risikomanagementsystem in Bezug auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken verantwortlich ist.
Insgesamt eröffnet die Einführung der Position des Menschenrechtsbeauftragten, die zwar freiwillig ist, aber stark empfohlen wird, ein neues interdisziplinäres Tätigkeitsfeld mit enger Verbindung zum Compliance-Bereich. Da dieser Arbeitsbereich noch vergleichsweise jung ist, werden in den kommen- den Jahren Best-Practice-Ansätze für die konkrete Ausgestaltung und Ausbildung dieser Funktion entwickelt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2023, Seite 315 bis 318) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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