10.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ab dem 1. Januar 2015 müssen Personaler zahlreiche Neuregelungen rechtssicher umsetzen und dabei Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen
Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel vorgelegt



10.10.14 - Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen
Einstimmig verabschiedete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf (18/2138) zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Laut Bundesregierung sind die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, man sei seit elf Jahren dabei, das Thema umzusetzen und würde das hiermit nun endlich tun. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, man halte den Gesetzesentwurf der Regierung zwar für unzureichend, aber es sei wichtig, dass das Übereinkommen endlich ratifiziert werde. Der Gesetzesentwurf der Regierung und ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf (18/478) der eigenen Fraktion seien "mehr oder weniger deckungsgleich", deshalb erkläre man den eigenen Entwurf für erledigt. Die anderen Fraktionen äußerten sich nicht.

10.10.14 - Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein stark konzentrierter Markt
Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel vorgelegt. Gegenstand der Studie sind die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen auf der einen und ihren Lieferanten auf der anderen Seite.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein stark konzentrierter Markt. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland stehen für rund 85 Prozent des Marktes. Der Einkauf der Händler erfolgt dabei ganz überwiegend im Inland, so dass die Betrachtung der Marktverhältnisse in Deutschland entscheidend ist. Die Sektoruntersuchung zeigt, dass wir einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse konsequent entgegenwirken müssen. Die großen Handelskonzerne haben bereits jetzt einen gravierenden Vorsprung gegenüber ihren mittelständischen Konkurrenten und genießen strukturelle Vorteile, die sie in den Verhandlungen mit den Herstellern nutzen können. Der Verhandlungsmacht der Händler können im Einzelfall auch große Hersteller mit bekannten Marken ausgesetzt sein, soweit es ihnen de facto an Ausweichalternativen für den Absatz über die großen Handelsketten fehlt. Zunehmende Bedeutung für die Verhandlungen über die Einkaufskonditionen haben auch die Eigenmarken der Händler."

10.10.14 - Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für Personaler
Ob es sich um den gesetzlichen Mindestlohn handelt, um die Rente mit 63 oder Änderungen bei der Elternzeit: Ab dem 1. Januar 2015 müssen Personaler zahlreiche Neuregelungen rechtssicher umsetzen und dabei Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen. Die Jahresschluss-Tagung Personalbüro der Haufe Akademie bietet ab November 93 Tagungstermine in bundesweit 42 Städten an. Sie verschafft den Teilnehmern einen Überblick über die Änderungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung zum Jahreswechsel.
Rund 10.000 Personaler besuchen regelmäßig die "Jahresschluss-Tagung Personalbüro" der Haufe Akademie, um sich über Änderungen zu informieren, offene Fragen aus der eigenen Unternehmenspraxis zu klären und sich mit Berufskollegen auszutauschen. Außerdem kann anschließend das vorhandene Know-how in Vertiefungstagen ausgebaut werden.

10.10.14 - Aufsichtsratsverbände AdAR und FEA bündeln ihre Kräfte: Damit entsteht Deutschlands größte Interessenvertretung für Aufsichtsratsmitglieder und Corporate Governance-Experten
Die Financial Experts Association (FEA), Bremen, und der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR), Köln, bündeln ihre Aktivitäten zur Unterstützung und Interessenvertretung von Aufsichtsratsmitgliedern und Corporate Governance-Experten in Deutschland. Mit der Kooperation der Verbände, die zum Beispiel die unabhängige Aus- und Weiterbildung von Mandatsträgern in einem erfahrenen Netzwerk sowie die abgestimmte Weiterentwicklung von Corporate Governance-Standards umfasst, entsteht ein starker Verbund als Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und vor allem Aufsichtsratsmitglieder.

10.10.14 - Deferred Prosecution Agreements nach neuem britischen Recht
Im US-amerikanischen Recht und insbesondere im Anwendungsbereich des FCPA schon sehr verbreitet, haben sogenannte Deferred Prosecution Agreements (DPAs) nun auch Eingang ins britische Recht gefunden, und zwar mit Einführung des Prime and Courts Act im April 2013. DPAs sind Vereinbarungen zwischen von Strafverfolgung bedrohten Unternehmen und den Strafverfolgungsbehörden, die anderes als ein Plea Agreement nicht zu einer Verurteilung des betroffenen Unternehmens führen, sondern die weitere Ermittlungen ebenso wie die Anklage zunächst zurückstellen und bei Erfüllung bestimmter in dem DPA vorgesehener Auflagen endgültig entfallen lassen.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service topaktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

09.10.14 - Transparenz im Gesundheitswesen – der neue FSA-Kodex

09.10.14 - Compliance und Sicherheitsanforderungen erfordern heute, dass Unternehmen alle IT-Events aufzeichnen

09.10.14 - 14 Prozent der 10- bis 18-Jährigen sind im Internet gemobbt worden

09.10.14 - Jährlich mehr als 300 Millionen Euro Schaden durch ineffiziente Due Diligence

09.10.14 - Mindestlohn-Vorgaben bei Vergabe in NRW teilweise europarechtswidrig: Stadt Dortmund hätte Bieter mit polnischem Nachunternehmer berücksichtigen müssen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen