08.06.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Voraussetzungen, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes steuermindernd abziehbar sind
Studie: Entscheidungen treffen, ohne die dafür nötigen Informationen zu haben, führen unnötig zu hohem Stress



08.06.15 - Einer von sechs Büroangestellten fürchtet bei falschen Entscheidungen den Job zu verlieren
Epicor Software Corporation kündigte eine neue Studie an. Demnach führt der Druck, trotz mangelnder Informationen Geschäftsentscheidungen treffen zu müssen, bei vielen Büroangestellten in Deutschland zu Stress und lässt sie befürchten, nicht die geforderte Leistung zeigen zu können. Die Studie, die im Auftrag von Epicor von ICM durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als drei Viertel (81 Prozent) der deutschen Büroangestellten in einigen Fällen ihrer Laufbahn Entscheidungen ohne die nötigen Informationen treffen mussten. Allerdings kann die Notwendigkeit, solche Entscheidungen zu treffen, unbeabsichtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen: 50 Prozent der befragten Büroangestellten gaben an, dass Entscheidungen ohne die dafür nötigen Informationen zu unnötig hohem Stress führt.

08.06.15 - Die zivilrechtliche Durchsetzung des Datenschutzrechts stärkt den Verbraucherschutz
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Bedeutung der Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Verbraucher durch Unterstützung und Ausbau des zivilrechtlichen Instruments von Verbandsklagerechten auf dem Gebiet des Datenschutzes unterstrichen. Anlass ist die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags.

08.06.15 - Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat im Urteil vom 21. Januar 2015 X R 7/13 die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd abziehbar sind. Im Streitfall hatte der Kläger einer Fundaciò, einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung, einen größeren Geldbetrag gespendet, den er als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG geltend machte. Sowohl das Finanzamt (FA) als auch das Finanzgericht lehnten den Abzug ab, u.a. weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt seien.

08.06.15 - Kein verbundenes Geschäft bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit einer der Darlehenstilgung dienenden Kapitallebensversicherung
Die Klägerin begehrt von der beklagten Bank Rückabwicklung eines von ihr widerrufenen Darlehensvertrags unter Einbeziehung einer tilgungsersetzenden Kapitallebensversicherung. Die Klägerin schloss im Oktober 2002 mit der Beklagten einen Vertrag über ein endfälliges Darlehen, das am Ende der Laufzeit über eine daneben abgeschlossene Lebensversicherung getilgt werden sollte. Die Rechte aus der Lebensversicherung trat die Klägerin zur Sicherheit an die Darlehensgeberin ab. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 6. April 2011 ließ die Klägerin ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung gegenüber der Beklagten widerrufen. Sie erklärte zugleich den Widerruf ihrer Vertragserklärung aus dem Versicherungsvertrag.

08.06.15 - Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Revision in dem Verfahren I ZR 171/10 - Digibet II - (Beschluss vom 7. Mai 2015) wirksam zurückgenommen worden ist. Über die Zulässigkeit des Erlaubnisvorbehalts für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 wird der Bundesgerichtshof deshalb in diesem Verfahren nicht mehr entscheiden.


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