17.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. EUR gewährt hat
Wer einen Job in einem Start-up sucht, hat mehr Erfolg, wenn er auf Vitamin B setzt: Persönliche Kontakte sind bei vielen Start-ups das Mittel der Wahl, wenn sie neue Mitarbeiter suchen



17.10.16 - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung
Die beklagte Stadt schrieb Mitte 2013 die Stelle eines "Techn. Angestellte/n für die Leitung des Sachgebiets Betriebstechnik" des von ihr unterhaltenen Komplexes "Palmengarten" aus. In der Stellenausschreibung heißt es ua.: "Wir erwarten: Dipl.- Ing. (FH) oder staatl. gepr. Techniker/in oder Meister/in im Gewerk Heizungs-/ Sanitär-/Elektrotechnik oder vergleichbare Qualifikation; …".

17.10.16 - Staatliche Beihilfen: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. EUR, sagt die EU-Kommission
Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. EUR gewährt hat. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 Prozent zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurück."

17.10.16 - Zusammenschlüsse: Europäische Kommission genehmigt Joint Venture Hutchison/VimpelCom in Italien unter Bedingungen
Die EU-Kommission hat das geplante Gemeinschaftsunternehmen im Telekommunikationssektor zwischen Hutchison und VimpelCom in Italien nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch an die Veräußerung ausreichender Vermögenswerte geknüpft, die den Markteintritt eines neuen Betreibers ermöglichen. Dieser Entscheidung war eine eingehende Überprüfung des Deals vorausgegangen, der die Tochtergesellschaft WIND von VimpelCom und die Tochter H3G von Hutchison und damit den drittgrößten bzw. viertgrößten Betreiber auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt – zusammenführt

17.10.16 -Viele Jobs bei Start-ups werden über persönliche Kontakte vergeben
Wer einen Job in einem Start-up sucht, hat mehr Erfolg, wenn er auf Vitamin B setzt. Persönliche Kontakte sind bei vielen Start-ups das Mittel der Wahl, wenn sie neue Mitarbeiter suchen. Das zeigt eine Bitkom-Umfrage, bei der etwa 150 Gründer in Deutschland befragt wurden. Demnach nutzen drei Viertel der Gründer (76 Prozent) Mund-zu-Mund-Propaganda, um passende Kandidaten zu finden. Ähnlich wichtig sind die Online-Kanäle: Sieben von zehn Start-ups nutzen die eigene Website (73 Prozent), Business-Netzwerke oder Soziale Netzwerke (jeweils 71 Prozent), um auf freie Stellen im Unternehmen aufmerksam zu machen. Etwa die Hälfte (46 Prozent) setzt auf Online-Stellenbörsen.


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