30.01.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission schlägt zwei überarbeitete Rechtsvorschriften vor, die kleineren Wertpapierfirmen das Leben erleichtern und die größten systemrelevanten Firmen den gleichen Regeln unterwerfen wie europäische Banken
Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt



30.01.18 - Das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook-Website ist missbräuchlich
Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Die Behörde geht nach dem jetzigen Stand der Dinge davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Weiter ist das Amt der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Hierzu gehören aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

30.01.18 - Neue Regeln für Wertpapierfirmen sollen Kapitalmärkte effizienter machen und Aufsicht verbessern
Die Europäische Kommission schlägt zwei überarbeitete Rechtsvorschriften vor, die kleineren Wertpapierfirmen das Leben erleichtern und die größten systemrelevanten Firmen den gleichen Regeln unterwerfen wie europäische Banken. Wertpapierfirmen und deren Dienstleistungen sind wichtig für eine gut funktionierende Kapitalmarktunion. Neben Banken sind an den EU-Kapitalmärkten mehrere tausend kleine und große Wertpapierfirmen tätig, die ihre Kunden beraten, Unternehmen bei der Erschließung der Kapitalmärkte helfen, Vermögen verwalten und Marktliquidität bereitstellen und dadurch EU-weite Investitionen erleichtern.

30.01.18 - VW-Abgasskandal: Europäische Kommission und Verbraucherbehörden pochen auf zugesagte Reparaturen
Die Europäische Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben Volkswagen erneut dazu aufgefordert, schnellstmöglich alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. "Volkswagen hat seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und muss viel mehr für die europäischen Verbraucher tun", so EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová. "Wir müssen nun die richtigen Lehren aus dem Volkswagen-Fall ziehen und die Handhabe der Verbraucher und die Durchsetzung von EU-Recht stärken. Und wir werden neue Wege für Verbrauchergruppen vorschlagen, um ihre Interessen effektiver zu verteidigen, insbesondere großen Unternehmen gegenüber. Diese Vorschläge werden im neuen Rahmen für Verbraucher enthalten sein, den ich im Frühjahr 2018 vorlegen will."

30.01.18 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter Ikea in den Niederlanden ein
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter Ikea, eine der beiden Ikea betreibenden Gruppen, in den Niederlanden eingeleitet. Die Kommission ist besorgt darüber, dass zwei niederländische Steuervorbescheide Inter Ikea gestattet haben könnten, weniger Steuern zu zahlen und der Gruppe so unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften einen ungerechten Vorteil verschafft haben könnten. "Alle Unternehmen, ob nun groß oder klein, multinational oder nicht, sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen. Es geht nicht, dass Mitgliedstaaten es bestimmten Unternehmen gestatten, weniger Steuern zu zahlen, indem sie ihre Gewinne künstlich woanders hin verlagern dürfen", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Wir werden die steuerliche Behandlung von Inter Ikea in den Niederlanden nun sorgfältig prüfen."


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