11.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung soll von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand nehmen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen



11.07.19 - Bundesarbeitsgericht: Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gibt schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

11.07.19 - Großprojekt Finanztransaktionsteuer stoppen: Die Finanztransaktionsteuer bleibt ökonomisch ein verfehlter Ansatz
Die Deutsche Bundesregierung soll von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand nehmen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag, in dem die Finanztransaktionsteuer als ökonomisch verfehlter Ansatz bezeichnet wird. Das ursprüngliche Ziel, die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, werde nicht erreicht, da die Steuerbelastung im Wege der Überwälzung von den Anlegern, Sparern oder der Realwirtschaft getragen werden müsse.

11.07.19 -Bitkom kritisiert jüngste Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht ein Zusammenspiel zwischen Anbieterkennzeichnung und nutzerseitigen Filterlösungen vor. Inhalteanbieter können entwicklungsbeeinträchtigende Online-Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen, die Jugendschutzprogramme zusammen mit weiteren Funktionen nutzen, um eine altersspezifische Einordnung von Websites vorzunehmen. Mit der Installation der Software können Eltern ihre Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet schützen. Die für diese Zwecke notwendige Eignung des Programms JusProg hatte zuvor die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister e.V. (FSM) festgestellt. Jetzt jedoch hat die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jene Beurteilung der FSM für unwirksam erklärt.


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