17.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon ihre Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. April 2019 VI R 27/17 entschieden hat



17.10.19 - Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. April 2019 VI R 27/17 entschieden hat. Zeitgleich hat der BFH vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen - wie etwa Piloten, Luftsicherheitskontrollkräfte oder befristet Beschäftigte - verdeutlichen (Urteile vom 10. April 2019 VI R 6/17, vom 11. April 2019 VI R 36/16, vom 11. April 2019 VI R 40/16 und vom 11. April 2019 VI R 12/17). Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar. Abzugsbeschränkungen bestehen allerdings für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort. Werbungskosten liegen hier nur im Rahmen der sog. Pkw-Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € je Entfernungskilometer vor.

17.10.19 - Wanzen im Wohnzimmer – Überwachung durch Sprachassistenten und smarte Geräte
Rechtsgrundlagen für einen Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten durch die Strafverfolgungsbehörden sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Wie die Bundesregierung darin schreibt, stehen in der Strafprozessordnung (StPO) bereits geeignete Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten zur Verfügung. Paragraf 94 StPO erlaube sowohl die Beschlagnahme von Geräten als auch die Beschlagnahme von Daten. Vernetzte Geräte und die hierauf gespeicherten Daten seien hiervon nicht ausgenommen.

17.10.19 - Bundeskartellamt erwirkt für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen weitreichende Verbesserungen der Geschäftsbedingungen
Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon ihre Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon ihre Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler für den deutschen Marktplatz amazon.de, für alle europäischen Marktplätze (amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.es, amazon.it) sowie weltweit für alle seine Online-Marktplätze einschließlich der amerikanischen und asiatischen Marktplätze anpassen. Die Änderung der Geschäftsbedingungen (Business Solutions Agreement - BSA) wird von Amazon angekündigt und veröffentlicht.


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