14.10.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Auswertung der E-Mail-Korrespondenz von Beschäftigten gehört zum Grundrepertoire unternehmensinterner Compliance-Maßnahmen.
"Integrity is doing the right thing, even when no one is watching", so lautet eine bekannte Redewendung aus dem angelsächsischen Raum.



14.10.21 - Integritätsprüfungen von Führungskräften als Teil des Compliance-Systems
"Integrity is doing the right thing, even when no one is watching", so lautet eine bekannte Redewendung aus dem angelsächsischen Raum. Viele Unternehmen stellen diesen Wert als besonders heraus und verbinden ihn mit eigenem Anspruch bzw. dem an ihre Mitarbeiter. Wie aber stellt das Unternehmen sicher, dass seine Mitarbeiter, zumal in Schlüsselpositionen, über die nötige Integrität verfügen. Hierfür gibt es mehrere Anknüpfungspunkte, in zeitlicher wie sachlicher Hinsicht: Sowohl vor der Einstellung als auch bei einer Beförderung kann eine "Integritätsprüfung" vorgenommen werden, zudem auch während der betroffene Mitarbeiter eine besonders relevante Schlüsselposition innehat. Sachlich kann sowohl die Führung des Mitarbeiters innerhalb (vor allem: unternehmensintern verhängte Disziplinarmaßnahmen) wie außerhalb des Unternehmens (z. B. Vorstrafen, außerdienstliche Verfehlungen mit Bezug zum Arbeitsverhältnis, potenzielle Konkurrenztätigkeit etc.) geprüft werden.

14.10.21 - Kartellrechtliche Anforderungen an B2B-Onlineshops und Plattformen
Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist das Online-Shopping weiter auf dem Vormarsch. Doch auch im B2B-Bereich gewinnen digitale Vertriebswege vermehrt an Bedeutung und Unternehmen digitalisieren zunehmend ihre Absatzkanäle, aber auch das Beschaffungswesen mittels klassischer B2B-Online-Shops sowie Plattformen/Marke platzen. Der Aufbau eigener Online-Präsenzen, aber auch die Nutzung fremder Online-Angebote wirft dabei in aller Regel eine Vielzahl möglicher rechtlicher Probleme auf. Nachstehend soll die Frage adressiert werden, welche kartellrechtliche Vorgaben in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

14.10.21 - In den Clouds muss die Freiheit wohl grenzenlos sein
Die Auswertung der E-Mail-Korrespondenz von Beschäftigten gehört zum Grundrepertoire unternehmensinterner Compliance-Maßnahmen. Die Grenzen eines solchen E-Mail-Screenings hat jüngst auch das BAG beschäftigt (Beschl. v. 23.3.2021 - 1 ABR 31/19). Die Entscheidung gibt Anlass, neben dem betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsumfeld auch die individualrechtliche Sphäre des E-Mail-Screenings in den Blick zu nehmen. Der Beitrag diskutiert die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Aspekte und grenzt das betriebsinterne E-Mail-Screening gegenüber telekommunikationsrechtlichen Gesichtspunkten ab. Er schließt mit der Verwertbarkeit der datenschutzrechtlich oder betriebsverfassungsrechtlich unzulässigerweise gewonnenen Erkenntnisse im arbeitsrechtlichen Verfahren.


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