01.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Entwurf für eine EU-Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales deutlich.
Die von der Ampelkoalition vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Gasmarkt geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen.



01.12.22 - Definition von KI im Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission viel zu breit gewählt?
Der Entwurf für eine EU-Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales deutlich. Während beispielsweise Professor Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf vor einer Überregulierung warnte, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) träfe, lobte Joachim Bühler, Geschäftsführer beim TÜV-Verband, den "risikobasierten Ansatz" der Verordnung. Reguliert werde lediglich der Hochrisikobereich, der einen Anteil von 5 bis 15 Prozent habe, sagte er. Die Definition von KI sei in dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission viel zu breit gewählt, kritisierte Patrick Glauner. Er umfasse sogar einen Taschenrechner, der natürlich keine KI sei. Die bisherigen Einengungsversuche seien nicht erfolgreich gewesen, befand er.

01.12.22 - Experten begrüßen Änderungen beim Immissionsschutz
Die von der Ampelkoalition vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Gasmarkt geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Die Mehrheit der Experten begrüßte den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf Dieser sei gut geeignet, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen und Betreibern von Kraftwerken und Industrieanlagen den dringend erforderlichen Brennstoffwechsel zu ermöglichen, so ihre Einschätzung. Einige Experten sahen zudem weitergehenden Handlungsbedarf. Andere Sachverständige äußerten auch Bedenken zu den geplanten Ausnahmen vom Immissionsschutz. Die Regelungen gingen teilweise sehr weit, schränkten Umweltstandards zu stark ein und damit auch europäisches Recht, so ihre Kritik.

01.12.22 - Aufteilung der CO2-Kosten im Wohnungsmarkt bleibt strittig
"Es gibt große Skepsis, das Gesetz so einzuführen", fasste die Linken-Abgeordnete Caren Lay den Verlauf der öffentlichen Anhörung zum sogenannten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zusammen. Uneingeschränkte Zustimmung war auch von Seiten der geladenen Sachverständigen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montagnachmittag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zu vernehmen. Gegenstand der Anhörung war zudem der Antrag der Linken, die Kohlendioxidkosten nicht allein den Mietern aufzubürden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2023 die Kosten des Kohlendioxidausstoßes aufgrund von Heizung und Warmwasser in Gebäuden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden müssen, und zwar abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und damit entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

30.11.22 - LG Berlin gibt Klage des vzbv gegen Streamingdienst statt

30.11.22 - Musterfeststellungsklage gegen GASAG: Anmeldung ab sofort möglich

30.11.22 - DSGVO bringt nur den wenigsten Unternehmen Wettbewerbsvorteile


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen