02.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.
Der EuGH hat einem Grundsatzurteil entscheiden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.



02.11.22 - Gesetzentwurf: Meldepflicht für Einkünfte auf Internet-Plattformen
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vor. Darin heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden.

02.11.22 - Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Der EuGH hat einem Grundsatzurteil entscheiden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die VDS in Deutschland wieder einmal vom Tisch. Bereits in den vergangenen Monaten zeigte der EuGH weniger Verständnis für Politiker in den EU-Mitgliedsstaaten, die trotz eindeutiger Rechtslage und -sprechung weiter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Mit ungewöhnlich klaren Worten sorgte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, Gutachter des Europäischen Gerichtshofs, in einem Schlussantrag im November 2021 für Furore (Pressemitteilung). Aus seiner Sicht wäre eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schlicht nicht zulässig. Seit bald fünfzehn Jahren streiten sich Experten und Politiker nun. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung führen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, illegales Filesharing, neuerdings auch Hatespeech und andere Straftaten ins Feld.

02.11.22 - BKA: Zahl der in Deutschland registrierten Korruptionsstraftaten erneut gestiegen
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu. Das geht aus dem heute durch das Bundeskriminalamt veröffentlichten Bundeslagebild "Korruption 2021" hervor. Ermittlungsverfahren in diesem Kriminalitätsbereich sind häufig sehr komplex. Sie können zu einer Aufdeckung von einer Vielzahl von Einzeltaten und damit auch zu starken Verschiebungen in den jährlichen statistischen Betrachtungen führen.


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