02.05.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, hat sich zufrieden über die Arbeit seiner Behörde gezeigt.
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet.



02.05.23 - BaFin-Chef sieht Finanzaufsicht mutiger ans Werk gehen
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, hat sich zufrieden über die Arbeit seiner Behörde gezeigt. Die Finanzaufsicht sei mutiger und transparenter geworden, sagte er in einer Sitzung des Finanzausschusses, die vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleitet wurde. Auch die Bilanzkontrollen seien effektiver geworden. Branson ist seit August 2021 Präsident der Behörde, nachdem sein Vorgänger Felix Hufeld im Zuge des Wirecard-Skandals zurückgetreten war. Zwar sei die BaFin noch nicht da, wo sie sein solle, aber die Fortschritte seien erheblich, so Branson. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt der BaFin-Präsident das Zinsumfeld. Vor einem Jahr habe man noch mit einem Szenario dauerhaft niedriger Zinsen zu tun gehabt. Das habe sich gedreht. Der Zinsanstieg habe vielen Akteuren wie Lebensversicherungen geholfen.

02.05.23 - Experten: Nachbesserungsbedarf bei Einwegkunststoffabgabe
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" umgesetzt werden soll. So vertraten mehrere Experten die Auffassung, der Gesetzentwurf greife in seiner Beschränkung auf bestimmte Einweg-Plastikprodukte wie etwa To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter zu kurz.

02.05.23 - Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz vorgelegt
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Das Kritis-Dachgesetz ergänze damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und trage zu einem kohärenten und resilienten System bei. Mit dem Dachgesetz solle auch die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

28.04.23 - EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen: EU-Parlamentarier drängen auf strengere EU-Vorschriften

28.04.23 - Schutz der Spieler und Förderung des Wachstums in der Videospielbranche

28.04.23 - Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs als reiner Geldanspruch tariflichen Ausschlussfristen unterfallen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen