08.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission hat eine erste Bitte um Rückmeldung zu den Vorschriften für die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der Übergangsphase veröffentlicht, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und Ende 2025 ausläuft.
Die Europäische Kommission hat Google von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung ("Adtech") verzerrt.



08.09.23 - EU bringt Verhandlungen mit den USA über das Abkommen über kritische Mineralien voran
Die Europäische Kommission hat ihre Verhandlungsrichtlinien für das Abkommen über kritische Mineralien mit den Vereinigten Staaten angenommen. Mit dem Abkommen sollen die zwischen der EU und den USA bestehenden Lieferketten für kritische Rohstoffe gestärkt werden, die für die Herstellung von Traktionsbatterien benötigt werden. Allein im Jahr 2022 exportierte die EU kritische Rohstoffe im Wert von 8,3 Mrd. EUR, die für diese Branche von Bedeutung sind. Wenn die EU und die USA ein Abkommen über kritische Mineralien schließen, wird sichergestellt, dass die EU als Verbündete für den von den USA zur Bekämpfung der Inflation erlassenen "Inflation Reduction Act" auf einer Ebene mit Partnern steht, mit denen die USA durch ein Freihandelsabkommen verbunden sind. So können Unternehmen aus der EU auf dem US-Markt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Wettbewerbern aus den USA und Drittländern wie Chile, der Republik Korea und Japan konkurrieren. Ein Abkommen zwischen der EU und den USA über kritische Mineralien wird zudem dazu beitragen, die Produktionskapazitäten der EU in strategisch wichtigen Industriezweigen zu stärken. Durch strenge umwelt- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wird die Versorgung mit nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen weiter verbessert.

08.09.23 - Kartellrecht: Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen missbräuchlicher Praktiken im Bereich der Online-Werbetechnologie
Die Europäische Kommission hat Google von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung ("Adtech") verzerrt. Die Kommission hatte festgestellt, dass Google seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter solcher Dienste sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern begünstigt. Google ist ein multinationales Technologieunternehmen mit Sitz in den USA. Der wichtigste von Google bereitgestellte Dienst ist die Suchmaschine "Google Suche". Außerdem betreibt Google andere beliebte Dienste wie die Video-Streaming-Plattform YouTube und stellt mit Android ein populäres Betriebssystem für Mobilgeräte bereit. Die wichtigste Einnahmequelle von Google ist Online-Werbung: i) Das Unternehmen verkauft Werbeflächen auf seinen eigenen Websites und in seinen Apps und ii) vermittelt zwischen Werbetreibenden, die ihre Werbung online platzieren möchten, und Verlagen (d. h. Websites und Apps Dritter), die Werbeflächen bereitstellen können.

08.09.23 - CO2-Grenzausgleichssystem startet am 1. Oktober in die Übergangsphase: EU-Kommission führt Umfrage zu Berichterstattungsauflagen durch
Die EU-Kommission hat eine erste Bitte um Rückmeldung zu den Vorschriften für die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der Übergangsphase veröffentlicht, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und Ende 2025 ausläuft. Der vorgelegte Entwurf der Durchführungsverordnung präzisiert die Berichterstattungsauflagen und die von den EU-Einführern von CBAM-Waren verlangten Angaben ebenso wie die vorläufige Methode zur Berechnung grauer Emissionen, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen. In der Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems müssen Händler nur über die grauen Emissionen im Zusammenhang mit ihren dem Mechanismus unterliegenden Einfuhren Bericht erstatten, ohne finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Das lässt den Unternehmen Zeit, sich darauf einzustellen und bis 2026 die verlangten Angaben zur Feinabstimmung der endgültigen Methode zu machen. Der Entwurf der Durchführungsverordnung bietet eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Werte zur Berechnung der grauen Emissionen bei Einfuhren. Im ersten Jahr der Umsetzung können Unternehmen zwischen drei Arten der Berichterstattung wählen: (a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methodik (EU-Methode); (b) Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern; und (c) Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten.


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