11.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das auf dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbaut und diesen stärken soll.
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts angenommen.



11.09.23 - Nachhaltiges Finanzwesen: EU-Kommission geht weitere Schritte zur Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft
Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das auf dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbaut und diesen stärken soll. Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU neue Chancen. Viele Unternehmen und Investoren haben bereits einen nachhaltigen Weg eingeschlagen, wie das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt. Allerdings stehen Unternehmen und Investoren bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, neuen Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen. Mit dem vorgelegten Paket soll daher sichergestellt werden, dass der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen weiterhin die Unternehmen und den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert. Insbesondere nimmt die Kommission zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden.

11.09.23 - Durchsetzung des EU-Rechts: Maßnahmen der Kommission bringen konkrete Vorteile für Bürger/innen und Unternehmen mit sich und schützen die Rechtsstaatlichkeit
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts angenommen. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Durchsetzungsmaßnahmen, die die Kommission 2022 ergriffen hat, um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Menschen und Unternehmen in der EU zu garantieren. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission ihren Binnenmarktanzeiger 2022 mit Durchsetzungsdaten, in dem beurteilt wird, wie gut der Binnenmarkt funktioniert, und die Leistung nach Politikbereichen und Mitgliedstaaten gemessen wird. Die Kommission hat ferner ihre Bestandsaufnahme abgeschlossen und Wege aufgezeigt, wie ihre Verfahren zur Durchsetzung des EU-Rechts weiter verbessert werden können. Mit dieser 2022 ins Leben gerufenen Bestandsaufnahme soll sichergestellt werden, dass die bestmöglichen Durchsetzungsinstrumente zur Verfügung stehen, damit das EU-Recht in der Praxis funktioniert. Über die Ergebnisse wird die Kommission nun Bericht erstatten. Ferner hat die Kommission ihre regelmäßigen Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren gefasst.

11.09.23 - Schutz vor Krebs: EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd
Die EU-Kommission hat Vorschriften angenommen, mit denen neue Grenzwerte für den krebserregenden Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Konsumgütern festgelegt werden. Es betrifft unter anderem Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen. Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und für den Innenraum von Straßenfahrzeugen. Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3. Damit wird ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig die sozioökonomische Belastung und der Bedarf an technologischen Änderungen für eine Vielzahl von Industrien und Sektoren begrenzt.


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