10.05.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt.
Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt.



10.05.23 - Entscheidung über deutsches Hinweisgeberschutzgesetz vertagt
Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nicht auf EU-Recht beschränkt, sondern garantierte auch Schutz bei Hinweisen gegen nationale Straftatbestände wie Korruption oder Steuerhinterziehung. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie war bereits im Dezember 2021 abgelaufen.

10.05.23 - Hinweisgeberschutzgesetz: Bayern stimmt Vorlage im Bundesrat nicht zu
Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich betonte in seiner Rede: "Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung schießt aber weit über das Ziel hinaus."

10.05.23 - Transpareny: Mit zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes: "Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis."


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

09.05.23 - Personal unter Palmen: Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten

09.05.23 - Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahme von MBCC durch Sika unter Auflagen

09.05.23 - Tausende Euro Nachzahlungen zum Teil möglich: OLG Naumburg legt konkret fest, wie die Saalesparkasse Zinsen bei Prämiensparverträgen hätte berechnen müssen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen