25.04.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Werk von Anja Mengel, Compliance und Arbeitsrecht, befasst sich erstens mit der arbeitsrechtlichen Implementierung und der Durchsetzung von Compliance- und Ethikregeln.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) nimmt seit Januar 2022 Unternehmen in die Pflicht, Compliance-Risiken ihrer Lieferanten zu bewerten und zu monitoren.



25.04.23 - Arbeitsrechtliche Implementierung und der Durchsetzung von Compliance- und Ethikregeln
Das Werk von Anja Mengel, Compliance und Arbeitsrecht, befasst sich erstens mit der arbeitsrechtlichen Implementierung und der Durchsetzung von Compliance- und Ethikregeln. Es untersucht die Regeln als Inhalt des Arbeitsverhältnisses, stellt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates dar und zeigt, wie Verstöße gegen Compliance-Regeln festgestellt, aufgeklärt und arbeitsrechtlich sanktioniert werden können. In einem zweiten Teil werden ausgewählte Compliance-relevante Arbeitsrechtsgebiete dargestellt, u.a. der Persönlichkeitsrechtsschutz, der Datenschutz und die Telekommunikationssicherheit sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitsrecht. Checklisten und Organisationsmuster machen das Werk höchst praxistauglich.

25.04.23 - Lieferkettengesetz: Schumann launcht "KYBP"-Software-Lösung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) nimmt seit Januar 2022 Unternehmen in die Pflicht, Compliance-Risiken ihrer Lieferanten zu bewerten und zu monitoren. Schumann bietet dazu jetzt die Softwarelösung Know Your Business Partner –" KYBP". Durch ein automatisiertes Screening der Geschäftspartner wird die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sicherstellt. Seit Januar gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitenden, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ab 2024 greift es für Unternehmen bereits ab 1.000 Mitarbeitenden. Noch in diesem Jahr wird ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene nachgezogen und betrifft weit mehr Unternehmen: Nicht nur europäische, sondern auch in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten ab 500 Mitarbeitenden werden in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen.

25.04.23 - Unwirksames Microsoft-Verbot der Datenschutzkonferenz (DSK)
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."


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