12.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob eine grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung des nationalen Rechts gegen das Beihilfeverbot des Unionsrechts verstößt und deshalb angewendet werden darf
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, wirbt für spezifische nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz



12.07.17 - Andrea Voßhoff wirbt dafür, datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch im Besteuerungsverfahren "zeitnah gesetzlich zu regeln"
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, wirbt für spezifische nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. In ihrem als Unterrichtung (18/12500) vorliegenden Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 empfiehlt sie, "zeitnah" von der in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, solche Regelungen zu erlassen. Zugleich appelliert Voßhoff an den Gesetzgeber, die nach der DSGVO von Mitgliedsstaaten mit mehr als einer Datenschutzaufsicht einzurichtende zentrale Anlaufstelle so auszustatten, "dass eine Koordinierung der nationalen Mitwirkungsmöglichkeiten im künftigen europäischen Datenschutzausschuss effizient und wirkungsvoll möglich ist". Daneben regt sie eine Prüfung an, bei Regelungen zur Datenverarbeitung besondere Vorschriften zum Schutz von Kindern zu ergreifen.

12.07.17 - EuGH-Vorlage: Steuerbegünstigung als unzulässige Beihilfe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob eine grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung des nationalen Rechts gegen das Beihilfeverbot des Unionsrechts verstößt und deshalb angewendet werden darf. Mit Beschluss vom 30. Mai 2017 II R 62/14 hat er daher dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe darstellt.

12.07.17 - Keine steuerneutrale Übertragung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage bei Fortführung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch den Übergeber möglich
Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14 zu § 6 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes entschieden. Diese Vorschrift erlaubt es, einen Betrieb ohne die Aufdeckung stiller Reserven zu übertragen. Nach dem Urteil des BFH setzt dies allerdings voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird.

12.07.17 - Wettbewerbszentrale: Vermehrt Beschwerden wegen unzulässiger Werbeversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Verwendung von nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ein, so z. B. zu Abnehm-Pillen, Kurkuma- oder Vitamin-Kapseln, Magnesium-Präparaten oder Anti-Hang-Over-Produkten. Im laufenden Jahr hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in bereits zwei Fällen Werbeversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln gerichtlich untersagen lassen und in sechs Fällen außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. Im Jahr 2016 waren es zu dieser Thematik insgesamt zehn Beanstandungen, die außergerichtlich zum Erfolg führten sowie ein Gerichtsverfahren.


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