03.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Tätigkeitsbericht 2017/2018" sowie die Broschüre "Jahresbericht 2018" der Behörde vorgestellt
Mit dem Cybersecurity Act tritt ein EU-weites Regelwerk für Zertifizierungen der IT-Sicherheit in Kraft



03.09.19 - Bitkom fordert bessere Abstimmung von IT-Sicherheitsgesetzen zwischen nationaler und europäischer Ebene
Mit dem Cybersecurity Act tritt ein EU-weites Regelwerk für Zertifizierungen der IT-Sicherheit in Kraft. Durch die Verordnung können Hersteller ihre IT-Produkte, Dienstleistungen und Prozesse freiwillig zertifizieren lassen, um deren IT-Sicherheit transparent zu machen. Bitkom begrüßt die neuen IT-Sicherheitsregeln, fordert aber gleichzeitig eine bessere Abstimmung mit den kommenden nationalen und europäischen Regulierungen. "Der Cybersecurity Act ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit in der EU. Die Verordnung führt zum einen zu mehr Klarheit für Verbraucher und schafft zum anderen mehr Einheitlichkeit für europaweit tätige Unternehmen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nach Vorgabe des Cybersecurity Act können Unternehmen das jeweils zu gewährleistende Sicherheitsniveau ihrer Produkte in den Vertrauenswürdigkeitsstufen "niedrig" "mittel" oder "hoch" zertifizieren lassen. Hersteller sollen dann über eine Art Beipackzettel Auskunft über die gewährleistete IT-Sicherheit geben.

03.09.19 - Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht 2017/18 und Jahresbericht 2018 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Tätigkeitsbericht 2017/2018" sowie die Broschüre "Jahresbericht 2018" der Behörde vorgestellt. Die Vorlage des Tätigkeitsberichts erfolgt alle zwei Jahre. Mit ihm kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird. Andreas Mundt sagte: "Wir haben eine klare digitale Agenda. Gegenüber großen Internetplattformen verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen die Märkte für den Wettbewerb offen halten und das Ausnutzen von Marktmacht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhindern. In Sinne dieser Agenda hat auch unsere Entscheidung gegen Facebook, die Sammlung persönlicher Daten zu begrenzen, eine unmittelbar den Verbraucher schützende Komponente. Und wir tragen dafür Sorge, dass Wettbewerber, die nicht den gleichen Datenzugang haben wie Facebook, in Zukunft gestärkt werden."

03.09.19 - Chancen im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), hat dem Ausschuss Digitale Agenda in seiner 36. Sitzung von der aktuellen Arbeit in der seit drei Jahren unabhängigen obersten Bundesbehörde berichtet. Kelber trat das Amt als oberster Datenschützer Anfang Januar 2019 an. In der Behörde seien 253 Stellen vorgesehen, von denen derzeit 176 besetzt seien; bis Ende des Jahres wolle man aber die 200er-Marke erreichen, berichtete Kelber dem Ausschuss. Er wisse, dass die Behörde im Vergleich zu den Landesdatenschutzbehörden personell gut ausgestattet sei. Trotzdem hoffe er, dass es 2020 weiteres Personalwachstum gebe, da immer neue Aufgaben und Pflichtkontrollen dazu kämen. Dies gelte etwa für die Rechte Betroffener: "Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht und der Trend ist weiter ungebrochen hoch", sagte Kelber. Pro Monat habe man es mit etwa 1.400 Anfragen und Beschwerden zu tun und auch die ersten beiden Untätigkeitsklagen habe man erhalten.


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