04.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Auch deutsche Gerichte erkennen Sharia-Recht an und wenden es auch ggf. zwingend an, wenn es den grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen – speziell der Verfassung – nicht widerspricht
Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit



04.09.19 - Flexibilität und Personalisierung bestimmen die Zukunft des Reportings
BARC (Business Application Research Center) veröffentlicht seine neue Studie "The Future of Reporting". Die globale Anwenderbefragung blickt sowohl auf aktuelle Technologien und Trends in der Reporting-Landschaft von Unternehmen als auch auf zukünftige Entwicklungen. Neben der globalen Studie beschäftigt sich eine zweite Version schwerpunktmäßig mit den Entwicklungen in der DACH-Region. Dank eines Sponsorings durch BOARD, Cubeware, IBM, SAP, Tableau und Zoho sind die Studiendokumente kostenlos verfügbar. Unternehmen müssen heute schneller denn je auf Veränderungen im Markt reagieren, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Richtige Entscheidungen können nur mithilfe einer soliden Datengrundlage getroffen werden – das Reporting spielt die tragende Rolle bei der Bereitstellung der Daten. Heute trifft jedoch nur eine Minderheit der Unternehmen regelmäßig Entscheidungen, die sich auf der Grundlage von Daten beruhen. Dies zeigt die BARC-Studie "The Future of Reporting".

04.09.19 - Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verletzt nach Auffassung der AfD die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EUV
Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Sie fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (19/11129) auf, dagegen Subsidiaritätsklage zu erheben. Die Abgeordneten halten eine Richtlinie nicht für das richtige Instrument. Sie verletze das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne, heißt es in der Begründung.

04.09.19 - Scharia schützt vor Gläubigern, auch im Erbrecht sowie bei familienrechtlichen Ansprüchen
Auch deutsche Gerichte erkennen Sharia-Recht an und wenden es auch ggf. zwingend an, wenn es den grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen – speziell der Verfassung – nicht widerspricht. Umgekehrt im Ausland wird deutsches Recht auch soweit grundsätzlich gültig nicht angewendet, wenn es dortigen wesentlichen Grundsätzen des Rechtssystems widerspricht. Im Ausland werden deutsche Gerichtsentscheidungen nicht anerkannt, beispielsweise nicht vollstreckt, wenn sie mit wesentlichen Grundsätzen des ausländischen Rechts nicht vereinbar sind. Dies nennt man im internationalen Recht "ordre public" im Sinn von "öffentlicher Ordnung".


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